Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Tritt in der Gesamttätigkeit als Drehbuchautor in der Werbung das geschriebene oder gesprochene Wort - mag es auch selbständige Gedanken ausdrücken - gegenüber der Regieanweisung, durch die der Film "organisiert" wird - ohne daß darin eine künstlerische Tätigkeit erblickt werden kann -, zurück, dann ist diese Gesamttätigkeit als gewerblich anzusprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130132.X01Im RIS seit
11.07.2001