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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Abs1;Rechtssatz
Die Einkünfte einer Personengesellschaft sind einheitlich und zur Gänze als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen, wenn die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb unterhält. Eine getrennte Betrachtung von Einkünften aus Gewerbebetrieb und anderen Einkünften, wie sie bei Einzelunternehmern vorgesehen ist, kommt bei Personengesellschaften nicht in Betracht; es ist nämlich von einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform auszugehen (Hinweis E 14.1.1966, 1488/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130180.X01Im RIS seit
12.06.1991