Der Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH war in den Streitjahren zu 100 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Jahre 1997 bis 1999 Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 Abs 1 FLAG) sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wird u. a. ausgeführt, im Zuge einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin sei festgestellt worden, d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0084 E 18. Juli 2001 RS 7 Stammrechtssatz Eine laufende Entlohnung liegt auch dann vor, wenn der Jahresbezug nicht in monatlich gleich bleibenden Monatsbeträgen ausbezahlt wird (Hinweis E 23.4.2001, 2001/14/0054). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0063 E 18. Juli 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Höhe der Beteiligung eines Geschäftsführers an seiner Gesellschaft hat Bedeutung ausschließlich für die Frage, ob der Geschäftsführer in seinem Handeln einem fremden Wi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0035 E 22. Mai 2002 RS 1
(hier nur Haftung nach § 9 BAO genannt) Stammrechtssatz Die persönlichen Haftungen (etwa nach §§ 9 und 80 BAO, § 9 VStG ua) tref... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0060 E 18. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass das Risiko, welches der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Bürgsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 4;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 6;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0084 E 18. Juli 2001 RS 7 Stammrechtssatz Eine laufende Entlohnung liegt auch dann vor, wenn der Jahresbezug nicht in monatlich gleich bleibenden Monatsbeträgen ausbezahlt wird (Hinweis E 23.4.2001, 2001/14/0054). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0063 E 18. Juli 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Höhe der Beteiligung eines Geschäftsführers an seiner Gesellschaft hat Bedeutung ausschließlich für die Frage, ob der Geschäftsführer in seinem Handeln einem fremden Wi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0035 E 22. Mai 2002 RS 1
(hier nur Haftung nach § 9 BAO genannt) Stammrechtssatz Die persönlichen Haftungen (etwa nach §§ 9 und 80 BAO, § 9 VStG ua) tref... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0060 E 18. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass das Risiko, welches der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Bürgsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 4;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 6;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die als Angestellte der Landeshauptstadt Linz im Amt für Presse und Information beschäftigt ist, beantragte bei Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Streitjahr das Journalistenpauschale iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl Nr 32/1993, (idF nur: Verordnung) zu gewähren, wobei sie ihrem Antrag eine Bestätigung des Amtes für Presse ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die als Angestellte der Landeshauptstadt Linz im Amt für Presse und Information beschäftigt ist, beantragte bei Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Streitjahr das Journalistenpauschale iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl Nr 32/1993, (idF nur: Verordnung) zu gewähren, wobei sie ihrem Antrag eine Bestätigung des Amtes für Presse ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0185 E 9. Juli 1997 RS 1 Stammrechtssatz Die Tätigkeit des Journalisten ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Person an der Berichterstattung und/oder Kommentierung von aktuellem Geschehen (Neuigkeiten = Tagesereignissen) in Medien - und sei es auch redaktionell - mitwirkt (Hinweis E 22.4.1992, 92/14/00... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0185 E 9. Juli 1997 RS 2
(hier Arbeit für eine Zeitschrift) Stammrechtssatz Als Journalist ist derjenige anzusehen, der, sei es für ein Zeitungsunternehmen, sei es für ein Rundfunkunternehmen, aktuelle Informationen des Tagesgeschehens sammelt und entsprechend verarbeitet, indem er sie in eine zur Weit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0185 E 9. Juli 1997 RS 1 Stammrechtssatz Die Tätigkeit des Journalisten ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Person an der Berichterstattung und/oder Kommentierung von aktuellem Geschehen (Neuigkeiten = Tagesereignissen) in Medien - und sei es auch redaktionell - mitwirkt (Hinweis E 22.4.1992, 92/14/00... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0185 E 9. Juli 1997 RS 2
(hier Arbeit für eine Zeitschrift) Stammrechtssatz Als Journalist ist derjenige anzusehen, der, sei es für ein Zeitungsunternehmen, sei es für ein Rundfunkunternehmen, aktuelle Informationen des Tagesgeschehens sammelt und entsprechend verarbeitet, indem er sie in eine zur Weit... mehr lesen...
Dem Beschwerdeschriftsatz und dem in Ablichtung beiliegenden angefochtenen Bescheid ist zu entnehmen, dass die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH im Instanzenzug für den Zeitraum der Jahre 1996 bis 1999 Kommunalsteuer für die Geschäftsführerbezüge des zu 100% an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführers sowie einen Säumniszuschlag vorgeschrieben hat. Dazu vertrat die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid die Auffassung, die Beschäftigung des Geschäftsfüh... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der beschwerdeführenden GmbH für den Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2000 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 10 % an ihr beteiligten Geschäftsführers in Höhe von jeweils 900.000 S für 1999 und 2000 dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Gegen die entsprechende Abgabenvorschreibung erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie vorbrachte, der Geschäftsführer werde nicht auf Grund ei... mehr lesen...
Dem Beschwerdeschriftsatz und dem in Ablichtung beiliegenden angefochtenen Bescheid ist zu entnehmen, dass die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH im Instanzenzug für den Zeitraum der Jahre 1996 bis 1999 Kommunalsteuer für die Geschäftsführerbezüge des zu 100% an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführers sowie einen Säumniszuschlag vorgeschrieben hat. Dazu vertrat die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid die Auffassung, die Beschäftigung des Geschäftsfüh... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der beschwerdeführenden GmbH für den Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2000 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 10 % an ihr beteiligten Geschäftsführers in Höhe von jeweils 900.000 S für 1999 und 2000 dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Gegen die entsprechende Abgabenvorschreibung erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie vorbrachte, der Geschäftsführer werde nicht auf Grund ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 4;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 6;
(RIS: abwh) Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Ein Mindest-Fixbezug steht der Annahme eines relevanten Unternehmerwagnisses entgegen. Der Umstand, dass dem Geschäftsführer überdies eine gewinnabhängige Erfolgsprämie zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0055 E 12. September 2001 RS 5
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Schwierigkeiten der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes, die sich bei Leistungsverhältnissen zwischen einer Gesellschaft und ihr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;WKG 1998 §122 Abs7;WKG 1998 §122 Abs8;
Rechtssatz: Die Bezüge von Geschäftsführern, die an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall kontinuierliche und tatsächlich über einen längeren Zeitraum dauernde Ausübung der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung des Geschäftsführer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0088 E 28. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Auf die zivilrechtliche Einstufung der Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit als Geschäftsführer kommt es nicht an. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 4;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 6;
(RIS: abwh) Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Ein Mindest-Fixbezug steht der Annahme eines relevanten Unternehmerwagnisses entgegen. Der Umstand, dass dem Geschäftsführer überdies eine gewinnabhängige Erfolgsprämie zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0055 E 12. September 2001 RS 5
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Schwierigkeiten der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes, die sich bei Leistungsverhältnissen zwischen einer Gesellschaft und ihr... mehr lesen...