Die belangte Behörde stellte mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Instanzenzug den Einheitswert des Betriebsvermögens der beschwerdeführenden Partei jeweils zum 1. Jänner der Streitjahre fest. Entgegen der Auffassung der beschwerdeführenden Partei anerkannte die belangte Behörde dabei die geltend gemachten Rückstellungen für Abfertigungen zum 1. Jänner 1986 bis 1. Jänner 1988, die Rückstellung für eine Bürgschaft zum 1. Jänner 1988 und die Rückstellung für ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §14 Abs1;EStG 1988 §14 Abs1;HGB §198 Abs8 Z4;
Rechtssatz: Die unterschiedliche Behandlung von Abfertigungsansprüchen im Bereich des Handelsrechts, des Bilanzsteuerrechtes und des Bewertungsrechtes sind in den jeweils anzuwendenden Gesetzen begründet. European Case Law Identif... mehr lesen...
Am Stammkapital der Beschwerdeführerin, die durch Einbringung der Franz P KG nach Art III StruktVG am 1. März 1975 errichtet worden war, sind Dr. Wolfgang P, dessen Ehegattin Herta P, Günter P und Michael P zu je 25 % beteiligt. Dr. Wolfgang P war im Streitzeitraum alleiniger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, während Herta P Prokura erteilt war. Seit dem Jahr 1987 ist Herta P alleinige Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin. Zwischen Herta P und der Beschwerdeführerin besteht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs1 idF 1977/645;EStG 1972 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0061 E 6. Dezember 1983 VwSlg 5837 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche zu berücksichtigende "Beschäftigungszeiten (Vordienstzeiten)" sind Zeiten, die der Arbeitgeber freiwillig bei Ermittlung der Abfertigung anrechnet und die entweder (ohne na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §4;ASVGNov 32te Art7;EStG 1972 §14 Abs1;GSPVG §2;GSPVG §3;
Rechtssatz: Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Vordienstzeiten) stellt eine vertraglich frei vereinbarte Leistung des Arbeitgebers dar. In welchem Ausmaß bei der Bemessung des Abfertigungsanspruches Beschäftigungs... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH & Co KG betreibt ein Druckgußwerk und eine Metallwarenfabrik. Im Zuge einer 1989 durchgeführten, den Zeitraum 1985 bis 1987 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin habe am 4. Juni 1986 ein Bild (Aquarell) um Anschaffungskosten von S 10.000,-- erworben und für 1986 vorzeitige Abschreibung (S 4.000,--) sowie für 1986 und 1987 AfA (jeweils S 1.000,--) geltend gemacht. Für Wirtschaftsgüter, die wie Kunstwerke ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §14 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Eine sich nicht in Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz setzende und dem Zweck der Bestimmung Rechnung tragende Interpretation des § 14 Abs 1 EStG 1972 muß zu dem Ergebnis führen, daß dem Regime des § 14 EStG 1972 nicht nur Lasten aus der unmittelbaren R... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/229;
Rechtssatz: Abgabepflichtiger Tatbestand ist im Fall des § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1955 nicht der Grundstückserwerb als solcher, sondern die Vereinigung der Geschäftsanteile in einer Hand. Für die Anwendung des begünstigten Steuersatzes des § 14 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 bleibt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der in § 14 Abs 1 Z 1 GrEStG verwendete Begriff "Elternteil" umfasst nur die leiblichen Eltern, aber nicht Wahl(Adoptiv)eltern. (Hinweis auf E vom 8.4.1963, 0926/62, VwSlg 2843 F/1963) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160038.X04 Im RIS seit 30.06.1988 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1 litb; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1/1987;
Rechtssatz: Die Anwendung dieses (ermäßigten) Steuersatzes ist nur dann möglich, wenn es sich bei einem Erwerbsvorgang um einen solchen handelt, der - aus welchem Grund immer - zwischen Ehegatten vor sich gegangen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §14 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 14 Abs 1 Z 1 lit b GrEStG 1955 sind auf keinen Fall anwendbar, wenn es sich bei einem Erwerbsvorgang, aus welchen Gründen auch immer - um keinen solchen handelt, der zwischen Ehegatten abgeschlossen worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985160007.X01 ... mehr lesen...