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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1 litb;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1/1987;Rechtssatz
Die Anwendung dieses (ermäßigten) Steuersatzes ist nur dann möglich, wenn es sich bei einem Erwerbsvorgang um einen solchen handelt, der - aus welchem Grund immer - zwischen Ehegatten vor sich gegangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160011.X02Im RIS seit
04.09.1986