Entscheidungen zu § 1 GSpG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/23 89/17/0258

Mit Straferkenntnis des Magistrates Salzburg vom 21. Juli 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe seit "zumindest" 10. November 1986 bis "zumindest" 19. Juni 1987 als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der X-GmbH Sporttoto (Kollektiv-Wetten), indem er pro Tipreihe mindestens 4 Spiele im Wettreglement vorgeschrieben habe, angenommen und durchgeführt, obwohl sich eines Eingriffes in das Glücksspielmonopol schuldig mache, wer den Vorschriften üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/23 88/17/0010

Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.12.1991

RS Vwgh 1991/12/23 88/17/0010

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte34 Monopole
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4;GSpG 1962 §1;StGG Art6;
Rechtssatz: Die Bundesverfassung setzt den Begriff des Monopols als Ausnahme vom Grundrecht der Erwerbsfreiheit voraus; in der Ermächtigung, ein Staatsmonopol zu schaffen, muß man zugleich auch die Ermächtigung begreifen, alle anderen - vom Monopolträger verschiedenen - Rechtssubjekte von besti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.12.1991

RS Vwgh 1991/12/23 89/17/0258

Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1962 §1 idF 1976/626;GSpG 1962 §20a Abs2;GSpG 1962 §3 idF 1976/626;
Rechtssatz: Nicht jede Art von Sportwette fällt unter das GSpG 1962. Denn es kann nicht von vornherein gesagt werden, daß bei einer Sportwette unter allen Umständen Gewinn und Verlust auschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen. Es bedurfte daher der ausdrücklichen Einbeziehung des (Sport)Totos in das Glücksspie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.12.1991

RS Vwgh 1991/12/23 88/17/0010

Index: 10/10 Grundrechte34 Monopole
Norm: GSpG 1962 §1;StGG Art6;
Rechtssatz: Die im Erkenntnis des VfGH vom 30.9.1989, B 1278/88, als Rechtfertigung für die Geringhaltung der Zahl der betriebenen Spielbanken ins Treffen geführten Argumente - nämlich die möglichen negativen Begleiterscheinungen und Gefahren des Betriebes von Spielbanken, so etwa die durch die Spielleidenschaft herbeigeführte Gefahr wirtschaftliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/25 86/17/0062

1.1. Mit Bescheid vom 22. Jänner 1986 stellte die Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung auf Grund des Antrages der beschwerdeführenden Partei vom 7. November 1985 im Sinne des § 49 Abs. 1 des Glücksspielgesetzes 1962, BGBl. Nr. 169 in der Fassung BGBl. Nr. 626/1976 (im folgenden: GlSpG), fest, daß das "5 Millionen Rubbel-Puzzle" ein dem Bund vorbehaltenes Glücksspiel ist. Die beschwerdeführende Partei biete seit 5. November 1985 im Wege von Tabak-Trafiken und Zeitungsgeschä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.07.1990

RS Vwgh 1990/7/25 86/17/0062

Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1962 §1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 326;
Rechtssatz: Ein Glücksspiel iSd § 1 Abs 1 GSpG 1962 ist schon dann gegeben, wenn Gewinn und Verlust vorwiegend vom Zufall abhängen. - Dass die Teilnahme an einem primär als Glücksspiel zu qualifizierenden Spiel auch Unterhaltungswert haben und Vergnügen bereiten kann, steht, wie auch bei anderen Glücksspielen, einer sol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.07.1990

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