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10/10 GrundrechteNorm
GSpG 1962 §1;Rechtssatz
Die im Erkenntnis des VfGH vom 30.9.1989, B 1278/88, als Rechtfertigung für die Geringhaltung der Zahl der betriebenen Spielbanken ins Treffen geführten Argumente - nämlich die möglichen negativen Begleiterscheinungen und Gefahren des Betriebes von Spielbanken, so etwa die durch die Spielleidenschaft herbeigeführte Gefahr wirtschaftlicher Existenzgefährdung von Menschen, die möglichen unerlaubten Aktivitäten der Veranstalter von Spielbanken oder die Gefahr des Eindringens krimineller Kreise in diesen Bereich - können zwanglos auch für die Rechtfertigung des Glücksspielmonopols überhaupt herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988170010.X11Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009