Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführenden Gesellschaften erbringen römisch eins. 1. Die beschwerdeführenden Gesellschaften erbringen Mobilfunkdienstleistungen und haben ihren Sitz in Wien. Mit den angefochtenen Bescheiden wurden den beschwerdeführenden Gesellschaften für das Jahr 2006 Tourismusbeiträge für Betriebsstätten in näher bezeichneten Gemeinden im Land Salzburg vorgeschrieben. 2. Dagegen richten sich die vorliegenden Beschwerden, i... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2F-VG 1948 §8 Abs4BeitragsgruppenV der Sbg Landesregierung vom 18.02.86, LGBl 24, idF LGBl 4/2004Sbg TourismusG 2003 §2 Abs1, §31 Abs2, §32 Abs4, §36 Abs8
Leitsatz: Keine Bedenken gegen Bestimmungen des Salzburger Tourismusgesetzes2003 betreffend Mobilfunknetzbetreiber; hinreichende Determinierung;keine Unsachlichkeit des Anknüpfens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1381/91 ein Verfahren über die Beschwerde einer registrierten Gen.m.b.H gegen einen Bescheid der Tiroler Landesregierung anhängig, mit dem eine Vorstellung gegen einen Berufungsbescheid abgewiesen wurde, welcher die begehrte Neufestsetzung von Getränkesteuer unter Berücksichtigung eines zu Unrecht in die Selbstbemessung einbezogenen Außerortsanteiles für die Jahre 1986 bis 1990 verweigerte. 1.1.2. Beim Verfass... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3701 Getränkeabgabe, Speiseeissteuer
Norm: Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG §9 Abs2F-VG 1948 §8 Abs4FAG 1989 §14FAG-Nov 1991 ArtI Z11FAG-Nov 1991 ArtII §2 Abs2 und Abs3
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Tir Getränke- und
SpeiseeissteuerG betreffend den Ausschluß der bescheidmäßigen
Festsetzung der als Selbstbemessungsabgabe eingehobenen
Getränkesteuer unter Berücksichtigung eines zu Unrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Anläßlich einer Getränkesteuerprüfung der innerhalb des Stadtgebietes Salzburg gelegenen Betriebe der K reg.Gen.m.b.H. ermittelte das Stadtsteueramt für die in diesen Betrieben während des Zeitraumes vom 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1985 abgegebenen getränkesteuerpflichtigen Getränke eine Getränkesteuerbemessungsgrundlage in der Höhe von S 101,052.917,50. Mit Bescheid des Magistrates Salzburg-Stadtsteueramt vom 13. April 1987 wurde die dafür zu... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3701 Getränkeabgabe, Speiseeissteuer
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktSbg GetränkesteuerG 1967 §1 Abs3Sbg GetränkesteuerG 1967 §1 Abs8F-VG 1948 §8 Abs4
Leitsatz: Getränkesteuer als Verbrauchssteuer; Verletzung des Gleichheitssatzes
durch die Annahme des Verbrauchs sämtlicher in einem Gemeindegebiet
verkaufter Getränke innerhalb dieses Gebietes bei Vorschreibung der
Getränkesteuer aufgrund der Nichterbringung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die bf. Gesellschaft betreibt in Innsbruck einen Einzelhandel mit alkoholischen Getränken, in dessen Rahmen vorwiegend Spirituosen, und zwar insbesondere Tiroler Kräuterschnäpse und 80 %iger Rum verkauft werden. Bei Berechnung und Abführung der Getränkesteuer ging die bf. Gesellschaft davon aus, daß (bloß) 10 % der verkauften Getränke im Gemeindegebiet von Innsbruck verbraucht werden. Auf Grund einer Getränkesteuerprüfung setz... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3701 Getränkeabgabe, Speiseeissteuer
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG 1973 §3 Abs2F-VG 1948 §8 Abs4Tir LAO 1963 §91Tir LAO 1963 §92 Abs1
Leitsatz: Tir. Getränke- und SpeiseeissteuerG; keine Bedenken gegen die
Beweislastregel des §3 Abs2; Verletzung des Gleichheitsrechtes
durch grobes Fehlverhalten der bel. Beh. bei Ermittlung der
Getränkeabgabepflicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Aufgrund einer abgabenbehördlichen Nachschau in der Filiale W der bf. Kommanditgesellschaft wurden dieser mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Wattens vom 11. Jänner 1982 für den Zeitraum vom 1. Jänner 1976 bis 31. August 1981 an Getränke- und Speiseeissteuer 105310 S zuzüglich 2% Säumniszuschlag in Höhe von 2106 S, somit 107416 S vorgeschrieben. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Wattens vom 12. ... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3701 Getränkeabgabe, Speiseeissteuer
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktF-VG 1948 §6F-VG 1948 §8 Abs4FAG 1979 §14 Abs1 Z7Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG §2 Abs2
Rechtssatz: Tir. Getränke- und Speiseeissteuergesetz 1973; keine Bedenken gegen §2 Abs2 soweit Verpachtungen der Abgabepflicht unterworfen werden; keine Gleichartigkeit zur Umsatzsteuer FAG 1979; Ermächtigung des §14 Abs1 Z7, Abgabe... mehr lesen...