Begründung: 1. Bei der vom Einschreiter in Beschwerde gezogenen Aufforderung (nach §54b VStG 1991) zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe handelt es sich um keinen mit Beschwerde nach Art144 B-VG vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbaren Verwaltungsakt (vgl. VfSlg. 11.009/1986, 11.339/1987, 11.887/1988, 12.536/1990, 12.629/1991). Der Beschwerde liegt daher kein tauglicher Beschwerdegegenstand zu Grunde. 2.1. Da die vom Einschreiter beabsichtigte Rechtsverfolgung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVStG §54bZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Aufforderung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu G1393/95, G10/96, G57/96, G58/96, G261/97, G290/97 und G334/97 Verfahren über Anträge des Verwaltungsgerichtshofes anhängig, mit denen gemäß Art140 Abs1 B-VG begehrt wird, "im §54c VStG die Wortfolge 'oder auf Zahlungserleichterungen (§54b Abs3)' als verfassungswidrig aufzuheben". In sämtlichen Anlaßfällen wurde den Beschwerdeführern die Bewilligung der Teilzahlung einer über sie verhängten Geldstrafe gemäß §54b Abs3 V... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art129a Abs1 Z1B-VG Art129a Abs2VStG §54bVStG §54c
Leitsatz: Kein Ausschluß der Anrufung des unabhängigen Verwaltungssenates gegen
Entscheidungen über Anträge auf Zahlungserleichterungen im Zuge der
Vollstreckung von Geldstrafen aufgrund verfassungskonformer
Gesetzesauslegung; lediglich A... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ratenzahlung bestimmter Strafbeträge gemäß §54b Abs2 und 3 VStG abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Beschwerdeführer in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter sowie auf persönliche Freiheit durch die Anwendung einer verfassungswidrigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.a. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner auf Art144 B-VG in der Fassung vor der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988, BGBl. 685, gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er am 31. Mai 1990 um 6.50 Uhr in Weiz von Organen der Bezirkshauptmannschaft Weiz zur Vollstreckung einer verwaltungsbehördlich verhängten Ersatzarreststrafe festgenommen und in der Folge bis rund 8.30 Uhr am Gendarmeri... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4VStG §54b
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Vorführung
zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe nach vorhergehender,
ausdrücklicher Androhung
Rechtssatz: Anders als in VfSlg. 8297/1978 wurde in dem dem Beschwerdeführer zugegangenen Teilzahlungsbescheid ausdrücklich di... mehr lesen...