Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof (zur hg. Zl. 2002/09/0104) angefochtenen Bescheid wurden über die Beschwerdeführerin wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a leg. cit. vier Geldstrafen in der Höhe von je S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen jeweils 14 Tage) sowie Kostenbeiträge für das erstinstanzliche Verfahren von S 10.000,-- und für das Berufungsverfahren von EUR 1.453,46 verhängt. Die beschwerdeführende Partei hat am 18. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §68 Abs1;VStG §14 Abs1;VStG §54b Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Die belangte Behörde hat zwar öffentliche Interessen dargelegt, entgegenstehende zwingende öffentliche Interessen sind ihrer Stellungnahme allerdings nicht zu e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit dem (Berufungs-)Bescheid der belangten Behörde vom 4. April 2001 wegen Verwaltungsübertretungen nach § 111 i.V.m. § 33 ASVG zu Geldstrafen von insgesamt S 21.000,- - (Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen) verurteilt; weiters werde ihr ein Kostenbeitrag von S 2.100,-- auferlegt. Mit Schreiben vom 18. April 2001 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde, die Geldstrafen ersatzweise durch eine Freiheitsstrafe abdingen zu dürfen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6;AVG §63 Abs5;VStG §24;VStG §54b Abs1;VStG §54b Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wie sich aus § 54b Abs 2 VStG ergibt, besteht ein subjektives Recht auf "Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe an Stelle einer Geldstrafe" nicht. Der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe ist erst zulässig, wenn sich beim Versuch der Eintreibung der Geldstrafe herausste... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den an die Beschwerdeführerin gerichteten - in Kopie angeschlossenen - Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt) vom 5. Oktober 1993, mit dem wie folgt abgesprochen wurde: "Dem Ansuchen der Frau H vom 30.9.1993 um ratenweise Entrichtung der über sie verhängten Geldstrafe von S 37.953,-- laut Beilage wird gemäß § 54b (3) des Verwaltungsstrafgesetzes - VStG 1950, in der derzeit geltenden Fassung, kein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 54b Abs 1 VStG sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen (oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen) ohne vorhergehende "Fälligstellung" zu vollstrecken; die Vollstreckbarkeit einer Geldstrafe ist vielmehr allein an die Rechtskraft des Bescheides (Strafbescheides) geknüpft (Hinweis: E 20.10.1977, 8... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VStG §54b Abs1;VStG §54b Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Eintritt der Vollstreckungsverjährung kann dem Vertrag auf Teilzahlung (oder Zahlungsaufschub) mangels Vorliegens einer vollstreckbaren Geldschuld nicht mehr stattgegeben werden. Besteht doch der normative Gehalt der Bewilligung einer Teilzahlung (oder eines Zahlungsaufschube... mehr lesen...
Mit dem am 18. April 1986 zugestellten Straferkenntnis des Bezirkspolizeikommissariates Favoriten vom 26. März 1986, Zl. Pst 19636/85, wurde der Beschwerdeführer wegen der am 6. Dezember 1985 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG zu einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzarreststrafe von 14 Tagen) und zum Ersatz der Verfahrenskosten von S 1.000,-- verurteilt. Dieses Straferkenntnis ist infolge Unterlassung einer Berufung rechtskräftig geworden. Mit dem dem Vertreter ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131a;VStG §54b Abs1 idF 1987/516 ;VStG §54b Abs2 idF 1987/516 ;VwGG §42 Abs4;
Rechtssatz: Von der Ausübung unmittelbaren behördlichen Zwanges kann im Zusammenhang mit einer Einhebung einer Geldstrafe nicht nur bei zwangsweiser Abnahme eines Geldbetrages gesprochen werden, weil der Beschuldigte anders al... mehr lesen...