1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Mit Eingaben vom 25. Februar 1994 begehrte die Beschwerdeführerin, ihr Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen die oben bezeichneten Bescheide zu bewilligen. Mit hg. Beschluß vom 21. April 1994, Zlen. VH 94/11/0003-0006, wurde die beantragte Verfahrenshilfe bewilligt. Dem bestellten Verfahrenshelfer, Dr. R, Rechtsanwalt in L, ging dieser Beschluß nachweislich am 18. Mai 1994 zu. Beim Verwaltungsgerichtshof langte kein vom Verfahrenshelfer verfaßter Beschwerdeschrift... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0188
94/11/0189
94/11/0190
Rechtssatz: Sind die verhängten Strafen vollstreckt, kommt ein Vollstreckungsaufschub gemäß § 54a VStG schon begrifflich nicht mehr in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §54a Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0188
94/11/0189
94/11/0190
Rechtssatz: Die tatsächliche Vollstreckung der Strafe bewirkt bei Aufschubbegehren gemäß § 54a VStG den Wegfall der Rechtsverletzun... mehr lesen...