RS Vwgh 1994/12/13 94/11/0187

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §54a Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/11/0188 94/11/0189 94/11/0190

Rechtssatz

Sind die verhängten Strafen vollstreckt, kommt ein Vollstreckungsaufschub gemäß § 54a VStG schon begrifflich nicht mehr in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110187.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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