Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bundespolizeidirektion Wien verhängte über die Beschwerdeführerin mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung vom 30. Oktober 1984, Pst 7771-P/84/OR, wegen Übertretungen nach ArtIX Abs1 Z1, ArtVIII und ArtIX Abs1 Z2 EGVG 1950 unter Berufung auf ArtIX bzw. ArtVIII EGVG 1950 Geldstrafen von insgesamt S 1.500,--, für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzarreststrafen von insgesamt 90 Stunden, und mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / Verletzung keineVStG 1950 §53 Abs4VStG 1950 §54
Leitsatz: Zwangsweise Vorführung zum Strafantritt und folgende Anhaltung;
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; keine Verletzung
im Recht auf persönliche Freiheit durch Vollstreckung von
Ersatzarreststrafen; keine Anzeichen von Geisteskrankheit b... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVFGG §19 Abs3 Z2 litaVStG 1950 §53 Abs1VStG 1950 §53 Abs4VStG 1950 §54 Abs2 erster Satz
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; VStG §54b Abs2 erster Satz idF BGBl.
516/1987; Aufforderung zum Strafantritt kein Bescheid
Rechtssatz: Eine Aufforderung zum Strafantritt ist kein Bescheid, sondern ledig... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter, er befindet sich derzeit in der Strafvollzugsanstalt Sonnberg, bringt vor, seine Freiheitsstrafe ende mit 6. April 1989; es sei ihm jedoch bereits am 15. September 1988 von der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eine Aufforderung zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen nach §53 Abs1 und 2 VStG 1950 im unmittelbaren Anschluß an die gerichtliche Freiheitsstrafe zugestellt worden. Der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe sei nach §53 Abs4 VStG 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Straferk. der Bundespolizeidirektion Wien (Bezirkspolizeikommissariat Wieden) vom 9. März 1982, Z Pst 411/W/82, wurden über K E wegen Verwaltungsübertretungen nach der StVO 1960 Geldstrafen von 20600 S, im Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzarreststrafen in der Dauer von 4 Wochen und 48 Stunden verhängt. 1.2.1. K E begehrte in seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpfl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8VStG §53 Abs4VVG §3
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; unvertretbare Annahme, daß Geldstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit iS des §53 Abs4 VStG 1950 uneinbringlich sei; Begriff der "Uneinbringlichkeit"; gesetzwidrige - eine "Verhaftung" bildende - zwangsweise Ergreifung und Vorführung zum Antritt einer Ersatz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §2VStG §53 Abs4
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; keine gesetzliche Deckung der Festnahme zur Vollstreckung einer Ersatzarreststrafe in §53 VStG 1950; weder Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens bezüglich der Primärgeldstrafe noch von ... mehr lesen...