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10 VerfassungsrechtNorm
StGG Art8Rechtssatz
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; unvertretbare Annahme, daß Geldstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit iS des §53 Abs4 VStG 1950 uneinbringlich sei; Begriff der "Uneinbringlichkeit"; gesetzwidrige - eine "Verhaftung" bildende - zwangsweise Ergreifung und Vorführung zum Antritt einer Ersatzarreststrafe sowie nachfolgende Anhaltung gemäß §53 Abs4 VStG 1950
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Verwaltungsstrafrecht, Vollzug Strafe, Vollstreckungshandlung, ErsatzfreiheitsstrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B287.1984Dokumentnummer
JFR_10149393_84B00287_01