Rechtssatz: Gemäß § 130 Abs.1 Z15 ASchG iVm § 87 Abs.3 BauV begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 2.000 S bis zu 100.000 S zu bestrafen, der bei Arbeiten auf Dächern mit einer Neigung von mehr als 20º und einer Absturzhöhe von mehr als 3 m nicht für geeignete Schutzvorrichtungen, die den Absturz von Menschen, Materialien und Geräten verhindern, sorgt. Schon aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Akt ergibt sich nicht der geringste Anhaltspunkt dafür... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden zwei näher beschriebene Glücksspielapparate, welche am 24 02 1997 um 17 00 Uhr in der Gastgewerbebetriebsanlage in , vorgefunden wurden, wegen des Verdachtes des fortgesetzten Verstoßes gegen § 52 Abs1 Z 5 (erster Fall) Glücksspielgesetz gemäß § 53 Abs 1 Z 1 lit a leg cit in Beschlag genommen. Dieser Bescheid wurde einerseits Frau und andererseits auch der nunmehrigen Berufungswerberin - dieser mit dem Vermerk als In... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Verfahren zur Beschlagnahme eines Glücksspielapparates ist neben dessen Eigentümer und neben dem Veranstalter des Glücksspieles auch der Inhaber des Gerätes Partei. Diese Personen können daher Bescheidadressaten eines Beschlagnahmebescheides nach § 53 Glücksspielgesetz sein. Unter Inhaber ist eine Person zu verstehen, die den Apparat in ihrer Gewahrsame hat und diesen den Spielern zugänglich macht, wie etwa ein Wirt, der sich eine Belebung seiner Getränkeumsätze erhofft od... mehr lesen...
Rechtssatz: "Abgabe" iSd § 84 Z. 5 ArznMG bedeutet nicht ein bloßes "Inverkehrbringen" iSd § 1 Abs. 2 LMG, sondern eine spezifische Form des Inverkehrbringens, die im
Spruch: des Straferkenntnisses entsprechend konkretisiert werden muß. Im VStG ist keine explizite Aktenvorlagepflicht für die belangte Behörde festgelegt, doch kann aus § 63 Abs. 5 erster Satz AVG und aus § 51e Abs. 1 VStG abgeleitet werden, daß der Gesetzgeber diese implizit vorausgesetzt hat. Im übrigen folgt aus § 51e Abs. ... mehr lesen...