Norm: MeldeG §22 Abs3StGB §28StGB §302 Abs1VStG §25VStG §30
Rechtssatz: Wurde im Fall von Scheinanmeldungen nach dem MeldeG konstatiert, dass es zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme des angeklagten Bezirkshauptmanns von den gemeldeten Sachverhalten „noch nicht klar war, ob es dabei sich um in die Zuständigkeit der Gerichte fallende strafbare Handlungen der Bürgermeister und sonstiger (offizieller) Unterkunftgeber handelt“, so bestand für den Angekla... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck verhängte über Veronika F***** mit (sogleich in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 14. März 2001, Zl Vst.-191397/01A, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO nach § 99 Abs 1 (offenbar gemeint: lit a) StVO eine Geldstrafe von 12.000 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen. Die Verwaltungsakten enthalten keine schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnisses. Der am selben Tag (... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9 litbVStG §307.ZPMRK Art4 Abs1
Rechtssatz: Da die Bezirkshauptmannschaft in dem hier zu beurteilenden Fall durch die zuvorgekommene (gesetzwidrige) Erlassung des (sogleich in Rechtskraft erwachsenen) Straferkenntnisses über die Beschuldigte (§30 Abs2 VStG) und dessen Invollzugsetzung (Abs 3 erster Satz legcit) nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes den gesamten angezeigten Tatkomplex beurteilte und deshalb eine St... mehr lesen...
Norm: StPO §410VStG 1950 §30
Rechtssatz: Eine auf Grund eines rechtskräftigen Verwaltungsstraferkenntnisses vollstreckte Verwaltungsstrafe ist, solange dieses Erkenntnis aufrecht besteht, bei der gerichtlichen Strafbemessung wegen der gleichen Tat außer Betracht zu lassen; sie kann auch nicht auf die gerichtliche Strafe angerechnet werden. Im Falle späterer Aufhebung des Verwaltungsstraferkenntnisses steht dem Betroffenen, soweit dadurch jeder ... mehr lesen...