Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Sowohl Art V Abs 1 als auch Abs 3 der Übergangs- und Schlußbestimmungen des BPG stehen einer Anwendung des BPG auf die Ansprüche der Kläger entgegen. Die Leistungszusagen wurden nach den Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 8.Oktober 1950 bis 30.April 1982 bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Über das Vermögen der ehemaligen Dienstgeberin des Klägers wurde am 17.März 1995 das Konkursverfahren eröffnet. Aufgrund einer Bestandteil des Einzelvertrages gewordenen Pensionszuschußordnung der Gemeinschuldnerin bezog der Kläger vom 1. Juli 1983 zumindest bis zur Konkurseröffnung 14mal jährlich eine Zuschußpension zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.11.1988 bis 31.5.1990 bei der beklagten Partei angestellt. Das Dienstverhältnis endete durch eine von der Klägerin ausgesprochene Kündigung. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe und des zentralen Bereiches der beklagten Partei anzuwenden. Aufgrund dieses Kollektivvertrages war die Klägerin verpflichtet, die nun zurückgeforderten Beiträge zur Pensionseinrichtung der beklagten Partei zu ... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs4
Rechtssatz: Die Regelung des § 7 Abs 4 BPG gilt nur für jene Beiträge, die den "neuen" Anwartschaften entsprechen bzw für diese geleistet wurden. Nur diese sind nach § 7 Abs 4 BPG unverfallbar. Ein Beitragsverfall ist gemäß § 7 Abs 4 BPG daher nur insoweit ausgeschlossen, als sich um "neue" Beiträge, dh für "neue" Anwartschaften geleistete, handelt. Die Verfallbarkeit "alter" Beiträge richtet hingegen nach altem Recht. ... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 7 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs 2 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinn des § 54 Abs 2 1. Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller führt zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsanträge aus, am 1. De... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs4
Rechtssatz: Eine Kollektivvertragsbestimmung, derzufolge von den Arbeitnehmern geleistete Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Pensionsanspruch verfallen, verstößt gegen die zwingende
Norm: des § 7 Abs 4 BPG und ist daher nicht wirksam. Entscheidungstexte 9 ObA 603/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA ... mehr lesen...