Norm
BPG §7 Abs4Rechtssatz
Eine Kollektivvertragsbestimmung, derzufolge von den Arbeitnehmern geleistete Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Pensionsanspruch verfallen, verstößt gegen die zwingende Norm des § 7 Abs 4 BPG und ist daher nicht wirksam.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnissesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052749Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_009OBA00603_9000000_003