Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der I*****, deren Rechtsnachfolgerin die beklagte Partei ist, am 23. Oktober 1992 einen Angestelltenvertrag ab, welcher am 1. Jänner 1993 beginnen sollte und bis 31. Dezember 1993 befristet war. Eine Kündigung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Am selben Tag schloss der Kläger mit der I***** auch einen Dienst- und Geschäftsführungsvertrag ab, der das ab 1. 1. 1994 weiterlaufende Dienstverhältnis des Klägers als Geschäftsführer regelte. A... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs2
Rechtssatz: "Vorschaltzeiten" sind nur dann ohne Einfluss auf die gesetzlichen Höchstgrenzen der Wartezeit, wenn die Unverbindlichkeit einer erst später zu erteilenden Pensionszusage klar zum Ausdruck kommt. Entscheidungstexte 9 ObA 27/04t Entscheidungstext OGH 07.07.2004 9 ObA 27/04t European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs2
Rechtssatz: Nach §7 Abs2 BPG kann im Einzelvertrag vorgesehen werden, dass ein Rechtsanspruch auf Versorgungsleitungen erst nach Ablauf einer Frist eintreten soll. Diese Wartezeit bezieht sich auf das aufrechte Arbeitsverhältnis. Der Rechtsanspruch auf Leistung entsteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Zeit ununterbrochen bestanden hat. Nach Ablauf der Wartezeit kann von einem Rechtsanspruch auf Anwarts... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs2
Rechtssatz: Vereinbarungen, die längere Wartezeiten vorsehen, sind nur insoweit unwirksam, als die Obergrenzen des §7 Abs2 BPG überschritten werden. Wäre daher eine von Anfang an auf zu lange Zeit vereinbarte Wartezeit nur teilnichtig, würde dies auch für eine den selben Zweck erfüllende, von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängige bedingte Pensionszusage gelten, das heißt, dass für den Erwerb der Anwartschaft lediglich d... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs1BPG §7 Abs2
Rechtssatz: Da für den Bereich der Invaliditätsversorgung seitens des Gesetzgebers (siehe §7 Abs1 erster Satz BPG) keinerlei Unverfallbarkeitsfristen vorgesehen sind, ist das Kriterium einer Wartezeit im Bezug auf Invaliditätspensionszusagen ausschließlich als Leistungsvoraussetzung konzipiert. Anwartschaften auf eine Invaliditätspension werden im Falle eines Arbeitgeberwechsels zwar nicht unverfallbar, dürfen nach ... mehr lesen...
Die Berichtigung der Bezeichnung der beklagten Partei war amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" vorzunehmen, weil mit 1.1.2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle, BGBl I Nr. 1/2002; vgl. OGH vom 14.1.2003, 10 ObS 417/02z u.a.). Die Berichtigung der Bezeichnung der ... mehr lesen...
Norm: EinstVO §1EinstVO §2BPGG §7 BGBl II 1999/37 iVm §4 Abs2BPGG §5
Rechtssatz: Wenn auch die neue Regelung der oben wiedergegebenen EinstufungsVO - in Kenntnis der bisherigen Rechtsprechung - erkennen lässt, dass der Verordnungsgeber die Anleitung oder Beaufsichtigung bei der Durchführung solcher Verrichtungen, die nicht in den §§ 1 und 2 angeführt sind, nicht gesondert berücksichtigt wissen wollte (10 ObS 389/98y, 10 ObS 405/98a, 10 ObS 257/... mehr lesen...