RS OGH 2004/7/7 9ObA27/04t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.2004
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Norm

BPG §7 Abs2

Rechtssatz

"Vorschaltzeiten" sind nur dann ohne Einfluss auf die gesetzlichen Höchstgrenzen der Wartezeit, wenn die Unverbindlichkeit einer erst später zu erteilenden Pensionszusage klar zum Ausdruck kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119198

Dokumentnummer

JJR_20040707_OGH0002_009OBA00027_04T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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