Norm
BPG §7 Abs2Rechtssatz
"Vorschaltzeiten" sind nur dann ohne Einfluss auf die gesetzlichen Höchstgrenzen der Wartezeit, wenn die Unverbindlichkeit einer erst später zu erteilenden Pensionszusage klar zum Ausdruck kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119198Dokumentnummer
JJR_20040707_OGH0002_009OBA00027_04T0000_003