Entscheidungen zu § 53 Abs. 1 BDG 1979

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Dok 2020/3/11 W-4/19-DK/2019

D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 3. März 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und des Beschuldigten NN, vertreten durch RA Dr. Martin Riedl, durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 11.03.2020

TE Dok 2019/3/11 W-5/22-DK/2019

D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 3. März 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und der Beschuldigten NN, vertreten durch RA Mag. Thomas Mödlagl, d... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 11.03.2019

TE Dok 2018/8/29 42043-DK/2017

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig,   er hat im Zuge einer Amtshandlung in einem dort etablierten Obdachlosenheim wahrgenommen, sein einschreitender Kollege einem ehemaligen Bewohner insgesamt 4 Ohrfeigen versetzt hat und es in weiterer Folge unterlassen, das Verhalten des seines Kollegen zu unterbinden bzw. dagegen einzuschreiten und den Vorfall seinem Vorgesetzten... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 29.08.2018

TE Dok 2018/7/2 42064-DK/2018

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat es unterlassen, im Zuge seines Dienstes und der Amtshandlung am Einsatzort etablierten Obdachlosenheim, deeskalierend einzuschreiten und das Verhalten seines Kollegen – nämlich Misshandlung der Obdachlosen durch eine Ohrfeige auf den Kopf: und Schlagen eines Kleidungsstückes auf den
Kopf: – durch Untätigkeit unterstützt, er h... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 02.07.2018

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