Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, beantragte mit Schreiben vom 26.01.2024 die dauerhafte Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit ab 01.03.2024 auf 39 Wochenstunden zur Unterstützung (beim Einkaufen, bei der Besorgung von notwendigen Medikamenten und bei Haushaltsverrichtungen) seiner alleinstehenden und in ihrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbediensteter (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Stadtpolizeikommando XXXX . 2. Mit Schreiben vom 21.05.2019 gab der Beschwerdeführer bekannt, dass er aktives Mitglied in einem Sportverein sei. Er beabsichtige, aufgrund seiner erfolgreich abgeschlossenen Masseurausbildung als Vereinsmasseur tätig zu werden; eine entsprechende Nebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 01.04.2018 beantragte der Beschwerdeführer XXXX (in der Folge auch "BF") die Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit gemäß § 50a BDG 1979 auf 39 Stunden ab XXXX für die Dauer von zwei Jahren (VWA ./1). I.2. Mit Bescheid vom 24.05.2018 wurde der Antrag des BF von der belangten Behörde (in der Folge auch "bB") abgewiesen. Dazu wurde in der
Begründung: im Wesentlichen ausgeführt, dass die vollbeschäftigten Beamtinn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht als Gruppeninspektorin der Landespolizeidirektion Kärnten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die XXXX des XXXX. Mit Schreiben vom 25.9.2017 beantragte sie ihre Wochendienstzeit für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 gemäß § 50a BDG auf 97,5 % herabzusetzen. Mit Schreiben vom 15.12.2017 brachte ihr die belangte Behörde im Rahmen des Parteiengehörs unter Hinweis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.08.2017 beantragte der Beschwerdeführer im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung die bescheidmäßige Absprache über die Berücksichtigung der EU-Arbeitszeitrichtlinie bei der hinkünftigen Diensteinteilung des Beschwerdeführers bzw. bei der Erstellung des Dienstplanes für die Dienststelle Polizeiinspektion XXXX, in eventu die bescheidmäßige Feststellung der Gültigkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Verordnung 2003/88/... mehr lesen...