Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang:[verfahrensleitender Antrag]: Mit Schreiben vom 24.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer, ein Beamter des bei der Österr Post AG eingerichteten Personalmates, die Auszahlung folgender bezahlter Pausen bzw. daraus resultierender Überstunden. „[...] Zeitraum 01.02.2015 bis 31.12.2015 an 143 Arbeitstagen jeweils 0,5 Stunden; Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 an 196 Arbeitstagen jeweils 0,5 Stunden; Zeitraum 01.01.2017 bis 18.07.2017 an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbediensteter (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Stadtpolizeikommando XXXX . 2. Mit Schreiben vom 21.05.2019 gab der Beschwerdeführer bekannt, dass er aktives Mitglied in einem Sportverein sei. Er beabsichtige, aufgrund seiner erfolgreich abgeschlossenen Masseurausbildung als Vereinsmasseur tätig zu werden; eine entsprechende Nebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit an die Österreichische Post AG gerichtetem Schreiben vom 24.07.2017 führte der Beschwerdeführer, ein Beamter der Österreichischen Post AG, im Wege seiner damaligen Rechtsvertreterin aus, dass ihm im Zeitraum vom 01.02.2015 bis 18.07.2017 die ihm zustehenden halbstündigen täglichen bezahlten Pausen nicht entlohnt worden seien. Der Beschwerdeführer legte hierzu eine konkrete Aufstellung der seines Erachtens in diesem Zeitraum geleisteten Üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 01.01.2013 beantragte der rechtlich vertretene Beschwerdeführer, die "Dienstanweisung" vom 13.12.2012 dahingehend abzuändern, dass die Ruhepause zur bezahlten Dienstzeit zähle und daher innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren sei, sowie eine diesbezügliche Bescheidausfertigung. Zusammengefasst führte er aus, die "Dienstanweisung" vom 13.12.2012 sei rechtswidrig. Tatsächlich handle es sich dabei nicht um ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzu-rechnen seien. 2. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde mit Schreiben vom 29.07.2013 präzisierte der BF mit Schreiben vom 23.08.2013 seinen Antrag dahingehend, es werde die Feststellung begehrt, dass a) ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 24.07.2017 machte der Beschwerdeführer (in der Folge kurz "BF"), vertreten durch XXXX , geltend, dass ihm seit 01.02.2015 die ihm zustehenden halbstündigen täglichen bezahlten Pausen nicht entlohnt worden seien. Entsprechend der folgenden Aufstellung habe der BF die belangte Behörde (in der Folge kurz "bB") aufgefordert, Überstundenleistungen abzurechnen und zur Auszahlung zu bringen: Für den Zeitraum Anzahl der Ar... mehr lesen...