Der Beschwerdeführer steht als Oberst im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist seit 1988 Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Am 10. Oktober 1997 ereignete sich auf der Tauernautobahn (in Kärnten) ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die einschreitenden Beamten (M und D) unterließen es - nach einer Videoaufzeichnung der Tunnelüberwachungskamera - sich um die Verletzten zu kümme... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0182 E 16. Jänner 1992 VwSlg 13561 A/1992 RS 2
Hier ohne letzten Satz; hier: der Beschwerdeführer ist nach seinem
organisatorischen Rang nicht Dienststellenleiter, sondern er ist
Leiter eines Dienststellenteiles. Die unter d... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist nunmehr ein Finanzamt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. April 1999 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat IX) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß den §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit § 91 BDG 1979 wie folgt ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StPO 1975 §84;StPO 1975 §86;
Rechtssatz: Insoweit dem Disziplinarbeschuldigten vorgeworfen wurde, er habe anonyme Anzeigen verfasst, kann schon aus rechtlichen Erwägungen unbeantwortet bleiben, ob tatsächlich der Beschuldigt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. Juli 1986 Leiter des Bezirkspolizeikommissariates YZ und gleichzeitig auch als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ernannt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers hat er "in dieser Funktion" (- als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes -) mit Schreiben vom 18. Mär... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 45 Abs 3 BDG 1979 iVm § 53 Abs 1, § 54 Abs 1 und § 109 Abs 1 BDG 1979 zeigen, daß die Berechtigung zur Erstattung einer Strafanzeige an den Staatsanwalt (in Präzisierung der Bestimmung des ... mehr lesen...