Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 27. Juni 2002 wurde er "gem. § 41 BDG 1979 BGBl. Nr. 333, mit Wirksamkeit vom 1.8.2002" zur Attacheabteilung der österreichischen Botschaft in Damaskus "versetzt" und auf einen näher bezeichneten Arbeitsplatz "diensteingeteilt". Die Auslandsverwendung werde voraussichtlich vier Jahre betragen. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2004 teilte d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §38;BDG 1979 §40;BDG 1979 §41 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §41 Abs2;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;B-VG Art20 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die erste gegenüber dem Beamten unter Berufung auf § 41 Abs. 1 BDG 1979 in Weisungsf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §39 Abs1;BDG 1979 §41 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die im angefochtenen Bescheid ausgesprochene Zurückweisung des Antrages "auf bescheidmäßige Absprache über die mit Dienstauftrag vom 5.10.2004 ... verfügte Versetzung zum Kommando Internationale Einsätz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, und zwar im Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Er war am 1. Jänner 1997 der Abt. I.3 zur Dienstleistung zugeteilt und dort bis Herbst 1997 u.a. mit der Betreuung der Homepage der belangten Behörde betraut. Mit Dienstgebermitteilung vom 6. Juni 1997 teilte ihm die belangte Behörde mit, dass er im Falle einer bis Jahresende erfolgenden Optierung für di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §41 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §44;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer gehört als Beamter des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten einem Dienstbereich an, für den § 41 Abs. 1 BDG 1979 den sonst üblichen Versetzungs- und Verwendungsänderungsschutz aufhebt. Die nicht in Bescheidform verfügte Verwend... mehr lesen...