Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0274 E 26. Februar 1997
96/12/0309 E 19. März 1997
96/12/0368 E 16. April 1997
Rechtssatz: § 40 Abs 3 BDG 1979 idF BGBl 1994/550 kommt für Nichtoptanten nicht in Betracht. Für Angehörige des Dienstklassenschemas ist daher § 40 Abs 3 BDG 1979 nicht Maßstab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs3;
Rechtssatz: Das für die Funktionsabberufung notwendige wichtige dienstliche Interesse, ist - insbesondere unter Berücksichtigung des vom Bf abgelegten Teilgeständnisses - auch durch ein noch nicht rechtskräftiges Strafurteil gegeben. Die Funktionsabberufung kann auch während der Suspendierung des Funktionsinhabers erfo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §40 Abs3;
Rechtssatz: Bereits eine unbestrittenermaßen in Rechtskraft erwachsene Anklage des Staatsanwaltes erfüllt das für die Versetzung notwendige wichtige dienstliche Interesse, weil bereits die Anklageerhebung gegen einen Beamten nicht nur sein eigenes Ansehen und seine Autorität, insbesondere bei einer leitenden Stellung, schmälert, und dami... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §40 Abs3;BDG 1979 §40 Abs4;
Rechtssatz: Im Interesse der für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Beweglichkeit kann der Regelung des § 40 Abs 3 BDG 1979 nicht die Bedeutung gegeben werden, dass jede geringfügige Änderung in den Aufgaben eines Beamten einer Abberufung gleichzuhalten ist (Hinweis E 18.3.1985... mehr lesen...