Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach mehrfachen Rechtsgängen (infolge der wiederholten Behebung erstinstanzlicher Disziplinarerkenntnisse gemäß § 66 Abs. 2 AVG durch die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt) wurde der Beschwerdeführer zuletzt mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 9. Mai 2000 für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach mehrfachen Rechtsgängen (infolge der wiederholten Behebung erstinstanzlicher Disziplinarerkenntnisse gemäß § 66 Abs. 2 AVG durch die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt) wurde der Beschwerdeführer zuletzt mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 9. Mai 2000 für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §243 Abs6 idF 1997/I/061;BDG 1979 §278 Abs25 Z7 idF 1997/I/061;BDG 1979 §94 Abs1a idF 1997/I/061;VwRallg;
Rechtssatz: Dass die Übergangsregelung des § 243 Abs. 6 BDG 1979 derart "auszulegen" bzw. die "Auslegung" geboten wäre, dass im offenen Widerspruch zum Wortlaut der Bestimmung auf die am 30. Juni 1997 anhängigen Disziplinarve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §243 Abs6 idF 1997/I/061;BDG 1979 §278 Abs25 Z7 idF 1997/I/061;BDG 1979 §94 Abs1a idF 1997/I/061;VwRallg;
Rechtssatz: Dass die Übergangsregelung des § 243 Abs. 6 BDG 1979 derart "auszulegen" bzw. die "Auslegung" geboten wäre, dass im offenen Widerspruch zum Wortlaut der Bestimmung auf die am 30. Juni 1997 anhängigen Disziplinarve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die regionale Geschäftsstelle Lilienfeld des Arbeitsmarktservice (im folgenden AMS) Niederösterreich, wo er als Abteilungsleiter der Abteilung "Service Versicherungsleistungen" tätig war. Seit 1. Jänner 1998 ist er dem Amt des AMS Österreich/Bundesgeschäftsstelle zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 6. Juni 1995 suchte der Beschwerdeführer um Gewährung ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die regionale Geschäftsstelle Lilienfeld des Arbeitsmarktservice (im folgenden AMS) Niederösterreich, wo er als Abteilungsleiter der Abteilung "Service Versicherungsleistungen" tätig war. Seit 1. Jänner 1998 ist er dem Amt des AMS Österreich/Bundesgeschäftsstelle zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 6. Juni 1995 suchte der Beschwerdeführer um Gewährung ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241a idF 1997/061;BDG 1979 §278 Abs25 Z7 idF 1997/061 ;BDG 1979 §75 idF 1990/447;BDG 1979 §75a Abs1;BDG 1979 §75a Abs2;BDGNov 01te 1997 Art1 Z20;BDGNov 01te 1997 Art1 Z79;VwRallg;
Rechtssatz: Ist ein Karenzurlaub vor Ablauf des 30.Juni 1997 gewährt worden, so ist § 75 BDG 1979 idF BGBl 1990/447 anzuwenden, auch wenn der gewährte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241a idF 1997/061;BDG 1979 §278 Abs25 Z7 idF 1997/061 ;BDG 1979 §75 idF 1990/447;BDG 1979 §75a Abs1;BDG 1979 §75a Abs2;BDGNov 01te 1997 Art1 Z20;BDGNov 01te 1997 Art1 Z79;VwRallg;
Rechtssatz: Ist ein Karenzurlaub vor Ablauf des 30.Juni 1997 gewährt worden, so ist § 75 BDG 1979 idF BGBl 1990/447 anzuwenden, auch wenn der gewährte... mehr lesen...