Die Beschwerdeführerin steht als Amtsrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war im Zeitpunkt der Bescheiderlassung das Österreichische Statistische Zentralamt - im Folgenden kurz ÖSTAT - (nunmehr seit dem 1. Jänner 2000 (Inkrafttreten des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl I Nr. 163/1999) das Amt des "Österreichischen Statistischen Zentralamtes", das vom kaufmännischen Geschäftsführer der (selbständigen) Bundesanstalt "Statistik Österre... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war im Zeitpunkt der Bescheiderlassung das Österreichische Statistische Zentralamt - im Folgenden kurz ÖSTAT - (nunmehr seit dem 1. Jänner 2000 (Inkrafttreten des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl I Nr. 163/1999) das Amt des "Österreichischen Statistischen Zentralamtes", das vom kaufmännischen Geschäftsführer der (selbständigen) Bundesanstalt "Statistik Österre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137;BDG 1979 §254 Abs1;BDG 1979 §254 Abs8;BDG 1979 §254 Abs9 Z1;
Rechtssatz: Der Antrag der Beamtin (vom 18. Dezember 1996) zielte zum einen darauf ab, die mit dem Arbeitsplatz Leiterin des Referates 'Straßenverkehrsunfälle, Lenkerberechtigungen' auch von der Behörde zugestandene Bewertung A 2/3 bereits mit Wirkung vom 1. Jänner 1996 eintreten zu lassen, obwo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §137;BDG 1979 §254 Abs9 Z1;DVV 1981 §1 Z23;
Rechtssatz: Auf Grund einer Verwendungsänderung im Jahr 1996 wurde im angefochtenen Bescheid eine Neueinstufung ab 1. Juni 1996 vorgenommen. Dafür war der Bundeskanzler (als oberste Dienstbehörde) zuständig, weil auch bei Anwendung des § 254 Abs. 9 Z. 1 BDG 1979 ein "Überleitungsfall" im Si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137;BDG 1979 §254 Abs1;BDG 1979 §254 Abs8;BDG 1979 §254 Abs9 Z1;
Rechtssatz: Der Antrag der Beamtin (vom 18. Dezember 1996) zielte zum einen darauf ab, die mit dem Arbeitsplatz Leiterin des Referates 'Straßenverkehrsunfälle, Lenkerberechtigungen' auch von der Behörde zugestandene Bewertung A 2/3 bereits mit Wirkung vom 1. Jänner 1996 eintreten zu lassen, obwo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §137;BDG 1979 §254 Abs9 Z1;DVV 1981 §1 Z23;
Rechtssatz: Auf Grund einer Verwendungsänderung im Jahr 1996 wurde im angefochtenen Bescheid eine Neueinstufung ab 1. Juni 1996 vorgenommen. Dafür war der Bundeskanzler (als oberste Dienstbehörde) zuständig, weil auch bei Anwendung des § 254 Abs. 9 Z. 1 BDG 1979 ein "Überleitungsfall" im Si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor seiner Optierung) im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten als Beamter der Verwendungsgruppe C eingesetzt. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 20. September 1995 wurde der Beschwerdeführer von seiner damaligen Auslandsverwendung in der österreichischen Botschaft in Bukarest (Konsularabteilung), die er seit 30. November 1994 innehatte, in die Zentrale nach ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §141a idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs9 idF 1994/550;GehG 1956 §35 idF 1994/550;GehG 1956 §36 idF 1994/550;
Rechtssatz: § 141a BDG 1979 gilt nach seiner Systematik nur für Beamte des neuen Funktionszulagenschemas und regelt die dienstrechtlichen Auswirkungen von Änderungen des Arbeitsplatzes auf deren bisherige Funktionsgruppen - Einstufung. ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und der vorgelegten angefochtenen Erledigung der belangten Behörde vom 27. Dezember 1995 von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, und zwar bis zur (rückwirkenden) Wirksamkeit der in der angefochtenen Erledigung ausgesprochenen Überleitung in das neue Besoldungsrecht als Beamter ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und der vorgelegten angefochtenen Erledigung der belangten Behörde vom 27. Dezember 1995 von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, und zwar bis zur (rückwirkenden) Wirksamkeit der in der angefochtenen Erledigung ausgesprochenen Überleitung in das neue Besoldungsrecht als Beamter ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und der vorgelegten angefochtenen Erledigung der belangten Behörde vom 27. Dezember 1995 von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, und zwar bis zur (rückwirkenden) Wirksamkeit der in der angefochtenen Erledigung ausgesprochenen Überleitung in das neue Besoldungsrecht als Beamter ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §254 Abs15 Z2;BDG 1979 §254 Abs9 Z1;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 254 Abs 9 Z 1 BDG 1979 erfordert nicht die Bescheidform. Die in § 254 Abs 9 Z 1 BDG 1979 verwendete Wortfolge "ist in der Überleitung auszusprechen" ist mit der Bekanntgabe iSd § 254 Abs 15 Z 2 BDG 1979 in Beziehung zu setzen und stellt lediglich einen sp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §254 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs15 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs7 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs9 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Überleitung gem § 254 Abs 1 BDG 1979 ist nicht in Bescheidform vorzunehmen (mit ausführlicher systematischer
Begründung: ). Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §254 Abs15 Z2;BDG 1979 §254 Abs9 Z1;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 254 Abs 9 Z 1 BDG 1979 erfordert nicht die Bescheidform. Die in § 254 Abs 9 Z 1 BDG 1979 verwendete Wortfolge "ist in der Überleitung auszusprechen" ist mit der Bekanntgabe iSd § 254 Abs 15 Z 2 BDG 1979 in Beziehung zu setzen und stellt lediglich einen sp... mehr lesen...