Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 08.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate. Mit Bescheid des Vorstands des Zollamtes XXXX vom 25.01.2019 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Feststellungszeitraum vom 01.11.1999 bis zu dem dem Einlangen seines Antrags folgenden Monatsletzten, das ist bis zum 31.08.2018, 92 Schwerarbeitsmonate aufweise. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben vom 30.01.2017 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung seiner Schwerarbeitsmonate. 3. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) vom 18.04.2017, stellte die belangte Behörde fest: "Auf Ihren Antrag vom 30.01.2017 wird gemäß § 15b Abs. 1 bis 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (B... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: erwähnten Erkenntnis betreffend die Beschwerde des XXXX , geboren am XXXX , vertreten durch XXXX, Dr. XXXX , Rechtsanwalt, dieser vertreten durch XXXX , Rechtsanwältin in 1010 Wien, Franz Josef Kai 5, gegen den Bescheid des Landespolizeidirektors für XXXX vom 14.04.2018, Gz. XXXX , betreffend Feststellung der Schwerarbeitsmonate gemäß § 15b BDG 1979, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde stattgegeben und den Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 23.08.2016 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung seiner Schwerarbeitsmonate. 2. Mit Bescheid des Landespolizeidirektors für Vorarlberg vom 01.08.2017 stellte die belangte Behörde gemäß § 15b Abs. 1 bis 3 BDG 1979 fest, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum ab dem der Vollendung seines 40. Lebensjahres folgenden Mo... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Antrag vom 23.08.2017 hat der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate begehrt. 1.2. Mit Schreiben der Landespolizeidirektion XXXX vom 17.10.2017 wurde das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Beschwerdeführer wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass er vom 02.07.1999 bis 31.08.2017 insgesamt 80 Schwerarbeitsmonate aufweisen würde. Am 15.11.2017 langte eine Stellungnahme des Beschwerdeführers ein. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 30.09.2019 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung der Schwerarbeitsmonate gemäß § 15b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979). Am 08.10.2019 hielt die Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) in einem Aktenvermerk fest, dass aufgrund des Antrags auf Feststellung der Schwerarbeitsmonate vom 30.09.2019 betreffend die Tätigkeit im Zeitraum vom 01.04.2010 bis 31.10.2019 Rücksprache mit dem Beschwerdeführer gehalten worde... mehr lesen...