Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des europäischen Patents EP 0 656 786 B1 (Priorität 19. 5. 1993) mit folgenden Ansprüchen: 1. Verwendung eines Isoflavon-Phytoöstrogen-Extrakts von Soja oder Klee für die Herstellung eines Medikaments zur Verabreichung in Dosierungseinheitsform für die Behandlung des prämenstruellen Syndroms, von Symptomen, die mit der Menopause verbunden sind, oder von Prostatakrebs. 2. Verwendung wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Medikament außerdem we... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin war Inhaberin des europäischen Patents EP 166 287 B1 (in Österreich E 45 737) und ist Inhaberin des auf dessen Grundlage erteilten Schutzzertifikats SZ 22/95 für Pantoprazol und seine Salze sowie für Hydrate von Pantoprazol und seine Salze. Die Zweit- und Drittklägerinnen sind Lizenznehmer der Erstklägerin. Ihre Produkte werden in Österreich unter den Markennamen „Pantoloc" und „Zurcal" vertrieben. Das Klagspatent wurde am 10. 6. 1985 angemeldet und am... mehr lesen...
Norm: EPÜ 2000 Art123PatG 1970 §91
Rechtssatz: Wird die ursprüngliche Offenbarung nicht überschritten und auch der Schutzbereich nicht erweitert, ist selbst ein Kategoriewechsel zulässig. Entscheidungstexte 17 Ob 26/08k Entscheidungstext OGH 23.09.2008 17 Ob 26/08k Beisatz: Hier: Änderung eines mit dem Stoffschutzverbot unvereinbaren Patents in einen Swiss Claim. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des europäischen Patents EP 089167 (E 22884): Gegenstand des Patents sind Verfahren zur Herstellung von Dihydropyridinen als antiischaemische und antihypertonische Mittel und diese enthaltende pharmazeutische Zusammensetzungen. Die Klägerin hat das Patent am 8. 3. 1983 angemeldet; erteilt wurde ihr das Patent am 25. 1. 1987. Auf Antrag der Klägerin wurde das Schutzzertifikat Nr 41/94 mit Wirkung vom 20. 1. 2000 bis längstens 8. 3. 2004 erteil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der Erfindung im Sinn des § 22 iVm § 22a Patentgesetz ist der in den Patentansprüchen definierte Lösungsgedanke im Zusammenhang mit der durch ihn gelösten Aufgabe; er bestimmt den "Schutzumfang" des Patents. Entscheidend ist, wofür der Schutz in Anspruch genommen und gewährt worden ist. Dabei kommt es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Sinn der im Patentanspruch zum Ausdruck kommenden Erklärung an (stRsp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber des österreichischen Patentes Nr 341.342; Gegenstand dieses Patentes ist ein Gepäcktransportwagen. Der für das Verfahren wesentliche Anspruch 1 des Patentes lautet: "Gepäcktransportwagen mit einem mit mindestens einem vorderen und zwei hinteren Rädern versehenen Grundrahmen, an dessen hinterem Ende oberhalb der hinteren Räder ein vertikaler Schieberahmen angeordnet ist, der zwei mit ihrem unteren Ende am Grundrahmen befestigte und im Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erzeugt und verkauft Spezialzylinder und Sicherheitsschlösser. Sie ist Inhaberin der österreichischen Patente Nr. 340.802 (Beginn der Patentdauer: 15.4.1977) und Nr. 371.879 (Beginn der Patentdauer: 15.3.1978), die "Schlüssel-Schloßkombinationen" betreffen. Die erstbeklagte Partei, die ihren Sitz in der BRD hat, erzeugt Schlüsselrohlinge, die es den Schlüsseldiensten ermöglichen, Schlüssel zu den Schlössern der verschiedensten Art herzustel... mehr lesen...
Der Kläger Dipl.-Ing. Peter W ist Inhaber des europäischen Patents Nr. 0005837, das eine Befestigungsvorrichtung für Fassadenelemente betrifft. Veröffentlichungstag der Anmeldung beim Europäischen Patentamt ist der 12. 12. 1979. Die Patentanmeldung wurde am 15. 12. 1979 im Österreichischen Patentamt als offengelegt angekundigt. Die Bekanntmachung des Hinweises auf die Patenterteilung durch das Europäische Patentamt erfolgte am 25. 2. 1981. Patentanspruch 1 dieses Patentes lautet: ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §91
Rechtssatz: Der Schutzumfang eines österreichischen Patents kann das im Patentansuchen gestellte Schutzbegehren nicht übersteigen. Es kommt nämlich nicht darauf an, was erfunden wurde, sondern allein darauf, wofür der Schutz in Anspruch genommen und gewährt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 382/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 382/77 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §91
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Schutzumfanges darf über den Inhalt des Anspruches auch dann nicht hinausgegangen werden, wenn die Beschreibung des Patents einen weitreichenden Anspruch gerechtfertigt hätte. Entscheidungstexte 4 Ob 382/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 382/77 4 Ob 124/89 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §4 Abs3PatG 1970 §36PatG 1970 §91PatG 1970 §102PatG 1970 §147
Rechtssatz: Die Patentfähigkeit einer Lösung schließt nicht aus, daß auch ein Weg zu ihrer gewerblichen Verwendung so große Neuheit und technische Fortschrittlichkeit besitzt, daß auch dieser patentfähig ist. Mangels Zustimmung des Inhabers des früher erteilten Patents stellt die gewerbliche Nutzung der patentfähigen - aber abhängigen - neuen Lösung einen Eingriff in ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §3PatG 1970 §22PatG 1970 §91
Rechtssatz: Wesentlich ist das neue Lösungsmittel. Daß die Aufgabe nicht neu war, steht nicht entgegen, daß diese Lösung eine Erfindung darstellt. Entscheidungstexte 4 Ob 350/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 4 Ob 350/76 4 Ob 322/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 4 Ob 322/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhPatG 1970 §22PatG 1970 §91
Rechtssatz: Die Auslegung eines Patents hat sich immer nach den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen zu richten, wobei insbesondere nicht am buchstäblichen Wortlaut des Anspruchs zu haften ist, sondern dem Ausdruck derjenige Sinn beigelegt werden muß, der sich im Zusammenhang mit den übrigen Teilen der Beschreibung ergibt. Die logische Interpretation ist der sprachliche... mehr lesen...
Norm: EPÜ Art69 Abs1PatG 1970 §22PatG 1970 §91PatG 1970 §147
Rechtssatz: Berücksichtigung der Beschreibung des Patents bei Feststellung des Schutzumfanges. Entscheidungstexte 4 Ob 312/65 Entscheidungstext OGH 18.02.1965 4 Ob 312/65 Veröff: SZ 38/29 = ÖBl 1965,60 4 Ob 358/67 Entscheidungstext OGH 16.01.1968 4 Ob 358/67 Veröff: ÖBl... mehr lesen...
Die Kläger sind auf Grund des Kaufvertrages vom 10. Oktober 1962 bzw. der Übertragungsurkunde vom 22. November 1962 Inhaber des von Heinz A. in Deutschland erworbenen Patentes laut der österreichischen Patentschrift Nr. 222.858 mit folgenden Patentansprüchen: 1. Vorrichtung zum Austrocknen und Trockenhalten von Mauerwerk, bestehend aus einem mit Durchbrechungen versehenen Entfeuchtungsrohr zum Einsetzen in Sackbohrungen des Mauerwerkes, dadurch gekennzeichnet, daß das Entfeuchtungsroh... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §91
Rechtssatz: Bedeutung der Patentbeschreibung. Entscheidungstexte 1 Ob 834/25 Entscheidungstext OGH 23.12.1925 1 Ob 834/25 Veröff: SZ 7/404 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0071504 Dokumentnummer JJR_19251223_OGH0002_0010OB00834_2500000_002 mehr lesen...