Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1998 als Dreherlehrling im Betrieb der beklagten Kommanditgesellschaft beschäftigt, das Lehrverhältnis sollte am 31. 8. 2001 enden. Am 11. 6. 2001 tauchte beim Kläger anlässlich dessen Stellungsuntersuchung der Verdacht einer Tuberkulosekrankheit auf, was durch Folgeuntersuchungen bestätigt wurde. Der Kläger begab sich deshalb sofort in den Krankenstand, welcher bis zum 30. 9. 2001 andauerte. Er unterzog sich zunächst einer stationäre... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 5. 1982 geborene Kläger schloss am 27. 8. 1997 mit der Beklagten einen Lehrvertrag (Lehrberuf Gas- und Wasserleitungsinstallateur und Zentralheizungsbauer) mit einer Lehrzeit von 4 Jahren (4. 8. 1997 bis 3. 8. 2001) ab. Als gesetzlicher Vertreter ist im Lehrvertrag der Vater des Klägers angeführt, wobei als dessen Adresse die Anschrift angegeben ist, unter der der Kläger mit seiner Mutter wohnt. Der Vater ist seit 1994 von der Mutter geschieden und wohnt seit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und klarstellend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 1. 4. 1982 geborene Klägerin war ab 1. 6. 1998 bei der Beklagten als Einzelhandelskaufmannlehrling beschäftigt. Am 7. 3. 2000 war die Klägerin auf ihrem Arbeitsplatz und wollte mit ihrem Handy ihren Freund anrufen. Dabei stellte sie fest, dass der Akku ihres Handys leer war, weshalb sie den Entschluss fasste, das Handy einer Kollegin zu benützen. Sie öffnete ohne Erlaubnis den unversperrten Spind ihrer Kollegin und entnahm deren Handtasche das Hand... mehr lesen...
Begründung: Der am 17. 11. 1978 geborene Kläger ist österreichischer Staatsbürger. Er befand sich bei der Beklagten in einer Lehre als Kfz-Mechaniker. Im Lehrvertrag wurde unter Zugrundelegung einer dreieinhalbjährigen Lehrzeit der Lehrzeitbeginn mit 4. 7. 1994 und das Lehrzeitende mit 3. 1. 1998 festgelegt. Am 22. 9. 1997 wurde der Kläger mündlich entlassen und nach Hause geschickt. Eine schriftliche Entlassungserklärung erfolgte - auch in weiterer Folge - nicht. Am 24. 9. 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §152ABGB §154 Abs2 GABGB §865BAG §12BAG §15
Rechtssatz: Erklärt der Lehrling nach rechtsunwirksamer Entlassung auf dem Fortbestand des Lehrverhältnisses zu bestehen, ist die Erklärung auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksam. Der Lehrling ist an diese Erklärung gebunden. Entscheidungstexte 8 ObA 297/99f Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 ObA 297/99f ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 1. 1992 bis 31. 12. 1995 als Koch-Kellnerlehrling beschäftigt. Auf das Lehrverhältnis hatte der Kollektivvertrag für die Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe sowie die Lohntabelle für Arbeiter in den steirischen Hotel- und Gastgewerbebetrieben Anwendung zu finden. Wird einem Lehrling Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des Arbeitgebers gewährt, darf nach der genannten Lohntabelle zum Kollektivvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für die Zeit vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 den Lehrvertrag Beilage A abgeschlossen, in welchem als Lehrberechtigter die Beklagte angeführt ist und als Ausbilder deren Geschäftsführer. Der Lehrvertrag ist vom Geschäftsführer der Beklagten ohne Hinzufügung der Firma der Beklagten gezeichnet. Der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der Beklagten verstarb am 15.10.1994. Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte bis zur Bestellung des Notgeschäftsfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 30.6.1986 bei G***** J*****, der Inhaberin einer KFZ-Werkstätte in ***** als KFZ-Mechanikerlehrling in Berufsausbildung; das Lehrverhältnis hätte am 29.12.1989 geendet. Der Kläger trat jedoch schon am 10.11.1989 wegen Vorenthaltens der Lehrlingsentschädigung (§ 15 Abs 4 lit b BAG) vorzeitig aus und meldete seine Ansprüche in dem am 23.11.1989 eröffneten Ausgleichsverfahren der Lehrberechtigten ***** und (laut Außerstreitstellung) auch in dere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bei Josef T***, der Konzessionsinhaber und Lehrberechtigter war, als Koch- und Kellnerlehrling beschäftigt. T*** stellte den Gastwirtschaftsbetrieb am 2. September 1987 ein und meldete der zuständigen Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft das Ruhen der Gewerbeausübung. Er übermittelte allen Klägern ein von der Kammer der gewerblichen Wirtschaft aufgelegtes, vorgedrucktes Formular mit der Überschrift "Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältniss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten vom 19. Juli 1982 bis zum 18. Juli 1986 als Koch- und Kellnerlehrling beschäftigt. Mit Schreiben vom 25. Juni 1986 beantragte der Beklagte bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland die Erteilung der Genehmigung zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses des Klägers; mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines Unternehmens sei ihm die Beschäftigung des Klägers (und eines zweiten Lehrling... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 3.September 1984 als Elektroinstallateurlehrling beim Beklagten ein. Das Lehrverhältnis wäre am 2.März 1988 beendet gewesen. Mit Schreiben vom 23.September 1985 erklärte der Kläger mit Genehmigung seiner Eltern die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses. Der Kläger begehrt insgesamt 22.087,08 S brutto sA (Urlaubsentschädigung, Urlaubszuschuß, anteilige Weihnachtsremuneration, 3 Monatslöhne). Er habe das Lehrverhältnis infolge Mißhandlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 25.7.1983 wurde der aufrechte Bestand der zwischen den beiden Klägern und dem Beklagten im Lehrberuf 'Kraftfahrzeugmechaniker' begründeten Lehrverhältnisse über den 29.4.1981 hinaus bis zum 31.1.1982 festgestellt. Die Kläger begehren mit den vorliegenden Klagen die Zahlung eines Betrages von S 88.712,46 (brutto) bzw. eines Betrages von S 99.330,65 (brutto) je sA an Lehrlingsentschädigung für die Zeit vom 1.5.1981 b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155BAG §15
Rechtssatz: Nach § 15 BAG bedarf die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses der schriftlichen Auflösungserklärung beider Parteien des Lehrvertrages, also des Lehrberechtigten und des Lehrlings, wogegen der gesetzliche Vertreter in den erwähnten Fällen lediglich eine Zustimmungserklärung abzugeben hat, die jedoch vom Erfordernis der Schriftform nicht erfaßt wird. Die von den Eltern abgegebene (schriftliche) Zustimmung... mehr lesen...
Der Kläger war bei der beklagten Gastwirtin seit 31. Juli 1970 als Koch- und Kellnerlehrling beschäftigt; das Lehrverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für das Gastgewerbe. Die Lehrlingsentschädigung des Klägers betrug monatlich 1740 S brutto. Die Beklagte hat das Lehrverhältnis mit 27. Oktober 1978 vorzeitig aufgelöst. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung nicht gerechtfertigt sei, verlangt der Kläger im vorliegenden, seit 15. Feber 1979 anhängigen Rechtsstreit die Zahlung vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO 1859 §84
Rechtssatz: Wenn auch der besondere Bestandschutz des Lehrverhältnisses nach dem Berufsausbildungsgesetz gegenüber beiden Vertragspartnern wirkt, ist nach § 15 Abs 2 BAG eine einvernehmlich vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses möglich. Kann der Lehrling aber dieses Rechtsverhältnis im Einvernehmen mit dem Lehrberechtigten jederzeit beenden, dann muß es ihm auch freistehen, den gleichen Erfolg dadurch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO 1859 §84UrlG §10
Rechtssatz: Ist das Lehrverhältnis wegen der Zustimmung des Lehrlings rückwirkend als mit dem Zeitpunkt der - ungerechtfertigten - Entlassungserklärung des Lehrherrn als beendet anzusehen, ist der Lehrling berechtigt, gemäß § 1162 b ABGB (§ 84 GewO 1859) aus dem Titel des Schadenersatzes auch seine vertragsgemäßen Ansprüche auf das Entgelt - hier: Lehrlingsentschädigung und Jahresremuneration - für ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO 1859 §84
Rechtssatz: Die "vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses" ist in § 15 BAG keineswegs so "abschließend" geregelt, daß eine - zumindest analoge - Heranziehung anderer Bestimmungen ausgeschlossen wäre; er sagt nämlich nichts darüber, welche Rechtsfolgen eine solche (gerechtfertigte) Auflösungserklärung nach sich ziehen soll. Da nicht angenommen werden kann, daß der Gesetzgeber gerade bei der vorzeitigen Auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §152ABGB §1158 IVABGB §1162 IVBAG §12 Abs1BAG §15
Rechtssatz: Der Mündige kann alle einseitigen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die mit der weiteren Gestaltung des Dienstvertrages zusammenhängen (Kündigung, vorzeitiger Austritt, Entlassung, einvernehmliche Auflösung) - der allgemeinen Regel zuwider - ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters vornehmen und soweit es sich um Erklärungen des Vertragspartners handelt, entgegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15BAG §18
Rechtssatz: Einer unbegründeten Entlassungserklärung während des Lehrverhältnisses kommt hinsichtlich des anschließenden, vereinbarungsgemäß mit der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten befristeten Dienstverhältnisses vertragsauflösende Wirkung zu, welche den Dienstnehmer zur Geltendmachung der Ansprüche nach § 1162 b ABGB berechtigt. Die ab dem vierten Monat beginnende Anrechnungspflicht fällt dabei mit de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO §84GewO §101
Rechtssatz: Bei Lehrverträgen hat eine grundlose Entlassungserklärung nicht die Auflösung des Vertrages zur Folge. Entscheidungstexte 4 Ob 143/53 Entscheidungstext OGH 27.10.1953 4 Ob 143/53 Veröff: Arb 5851 = SozM IB,47 4 Ob 2/57 Entscheidungstext OGH 05.02.1957 4 Ob 2/57 Be... mehr lesen...