Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Einer unbegründeten Entlassungserklärung während des Lehrverhältnisses kommt hinsichtlich des anschließenden, vereinbarungsgemäß mit der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten befristeten Dienstverhältnisses vertragsauflösende Wirkung zu, welche den Dienstnehmer zur Geltendmachung der Ansprüche nach § 1162 b ABGB berechtigt. Die ab dem vierten Monat beginnende Anrechnungspflicht fällt dabei mit dem Ende der Behaltepflicht zusammen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021659Dokumentnummer
JJR_19750408_OGH0002_0040OB00078_7400000_001