RS OGH 2000/4/13 8ObA297/99f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.2000
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Norm

ABGB §152
ABGB §154 Abs2 G
ABGB §865
BAG §12
BAG §15

Rechtssatz

Erklärt der Lehrling nach rechtsunwirksamer Entlassung auf dem Fortbestand des Lehrverhältnisses zu bestehen, ist die Erklärung auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksam. Der Lehrling ist an diese Erklärung gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113483

Im RIS seit

13.05.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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