Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 8. 1993 als Anlagenbauer bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe. Der Kläger, hinsichtlich dessen keine Gleitzeitvereinbarung bestand, begann üblicherweise um 7 Uhr früh mit der Arbeit. Es entsprach der betrieblichen Praxis, daß aufgrund der Notwendigkeit der Leistung von Überstunden bei bestimmten Arbeitsprojekten Zeitausgleich auch tag... mehr lesen...
Norm: AZG §3AZG §6AZG §9
Rechtssatz: Die Höchstgrenzen des § 9 Abs 1 AZG werden nicht dadurch verändert, daß in die Arbeitswoche ein Feiertag fällt. Hat der Arbeitnehmer in den ersten drei Tagen der Woche 42,4 Stunden gearbeitet, ist er bei gleichmäßiger Verteilung der Normalarbeitszeit auf 5 Wochentage verpflichtet, am vierten Tag bis zum Erreichen der Wochenhöchstgrenze Normalarbeit zu verrichten (AZG idF vor den Novellen BGBl I 1997/8 und BG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger macht nach Einschränkung und Ausdehnung Ansprüche aus dem durch Dienstgeberkündigung zum 13.10.1996 beendeten Dienstverhältnis von S 43.288,78 brutto sA, darunter S 19.871,57 brutto Entgeltfortzahlung und S 23.417,21 brutto Urlaubsentschädigung geltend. Zu der nunmehr im Revisionsverfahren allein entscheidenden Frage der Urlaubsentschädigung brachte der Kläger vor, daß ihm ausgehend von einem Urlaubsanspruch im Ausmaß von 50 Arbeitstagen für die b... mehr lesen...
Norm: AZG §3KollV für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie AbschnVI Pkt21
Rechtssatz: Vollzeitarbeitnehmer ist im Sinne des § 3 AZG ein Arbeitnehmer mit einer Normalarbeitszeit von vierzig Wochenstunden. Bei einem Portier, der im Schichtturnus jeweils fünf Dienste pro Woche zu je zwölf Stunden arbeitet und die darauffolgende Woche frei hat, liegt die Wochenarbeitszeit innerhalb einer Periode im Verhältnis 60 zu 80 unter d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Beförderungsunternehmen, als Kraftfahrer beschäftigt. Er begann sein Dienstverhältnis am 5.9.1990. Der vereinbarte Stundenlohn betrug zuletzt S 65,-- brutto; die vereinbarte Sonderzahlung betrug S 12.000,-- brutto jährlich. In den letzten drei Jahren vor Klagseinbringung (seit 1.5.1991) leistete der Kläger 841,5 Überstunden. Er war seit 12.7.1993 im Krankenstand und erhielt knapp nach dem 6.9.1993, zu einer Zeit... mehr lesen...
Norm: AZG §3AZG §6AZG §10AZG §13 ff
Rechtssatz: Eine "innerbetriebliche" Anordnung einer wöchentlichen Arbeitszeit von sechzig Stunden macht eine solche Arbeitszeit nicht zu einer zuschlagsfreien Normalarbeitszeit. Entscheidungstexte 8 ObA 2132/96d Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 2132/96d Veröff: SZ 70/67 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: AZG §3ZusatzkollV für Filialleiter und Filialleiterinnen in der Fleischwarenindustrie §6RahmenkollV für die Nahrungs - und Genußmittelindustrie §4 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit einer Filialleiterin nach § 6 des ZusatzkollV für Filialleiter und Filialleiterinnen in der Fleischwarenindustrie bis zu sechsundvierzig Stunden beanspruchen darf, ändert dies nichts daran, daß die wöchentliche Normalarbeitszeit nach § ... mehr lesen...
Norm: AZG §3KollV für das Zimmer - und Gebäudereinigungsgewerbe in NÖ. OÖTir. Stmk und Vlbg 1962 §5 Abs1
Rechtssatz: Auslegung des Begriffes "täglich festgesetzte normale Arbeitszeit" im Sinne des § 5 Abs 1 des KollV für das Zimmer - und Gebäudereinigungsgewerbe. Entscheidungstexte 4 Ob 84/75 Entscheidungstext OGH 03.02.1976 4 Ob 84/75 Veröff: Arb 9452 = DRdA 1976,160 (ablehn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AAZG §3
Rechtssatz: Eine im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 7 AZO zulässige kollektivvertragliche Arbeitszeitverlängerung berechtigt den Dienstgeber nicht, die bisher von den einzelnen Arbeitnehmern geleistete, ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarte Arbeitszeit einseitig, also ohne ihre Zustimmung auf das nach dem Kollektivvertrag mögliche Höchstausmaß auf Dauer zu verlängern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...