Norm
ABGB §1153 ARechtssatz
Eine im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 7 AZO zulässige kollektivvertragliche Arbeitszeitverlängerung berechtigt den Dienstgeber nicht, die bisher von den einzelnen Arbeitnehmern geleistete, ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarte Arbeitszeit einseitig, also ohne ihre Zustimmung auf das nach dem Kollektivvertrag mögliche Höchstausmaß auf Dauer zu verlängern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
KollV KVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0026003Dokumentnummer
JJR_19680924_OGH0002_0040OB00048_6800000_001