1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber in seiner Funktion als Geschäftsführer der F. GmbH als Arbeitgeberin der Übertretung 1.) des § 28 Abs. 5 Z 3 Arbeitszeitgesetz (AZG) iVm Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Nichteinhaltung der täglichen Ruhezeit im 24- Stunden-Zeitraum hinsichtlich des beschäftigten Lenkers M.S.) und 2.) des § 28 Abs. 3a Z 1 iVm § 17a Abs. 2 erster Satz AZG (Unterlassen des Herunterladens näher genannter arbeitszeitrechtlich... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402060/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art10 Abs2;32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art19 Abs1;AZG §28 Abs5 Z6;AZG §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2014/11/0053 Ra 2014/11/0054 Ra 2014/11/0057 Ra 2014/11/0056 Ra 2014/11/0055 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 5. Dezember 2011 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt: "Sie haben es als das gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz zur Vertretung nach außen berufene Organ der T. GmbH mit Sitz in D. in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin Herrn J., welcher im Zuge einer am 19.08.2011 gegen 10:55 Uhr auf der Autobahn A1 bei Strkm. 135,000 im Gemeindegebiet Wolfsbach in Richt... mehr lesen...