IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter MMag. Horrer über die Beschwerde des Herrn A gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 7. Juli 2021, Zl. ***, betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Fristverlängerung gemäß § 53 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.09.2021 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §53 Abs3
Rechtssatz: Eine Sanierung des kontaminierten Standortes im Sinne des § 53 Abs 3 AWG liegt auch dann im öffentlichen Interesse, wenn die Auswirkungen auf die Umwelt (zB auf das Grundwasser) nur geringfügig sind. Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; mobil... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, vertreten durch die B KG, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 01. Juni 2016, Zl. ***, betreffend Schließung des Betriebs einer Behandlungsanlage nach dem Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte KG, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 12. Jänner 2017, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §62 Abs2a
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 7 Z 2 AWG 2002 iVm. § 53 Abs. 1 AWG 2002 kann jedenfalls nicht von einer mobilen Behandlungsanlage gesprochen werden, wenn der Betrieb dieser Anlage an einem Standort durchgehend mehr als sechs Monate erfolgt. Demgegenüber liegt jedoch eine mobil... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §62 Abs2a
Rechtssatz: Der bloße Wille, Behandlungsmaßnahmen mit einer mobilen Anlage an einem Standort planmäßig wiederkehrend durchzuführen, oder die Tatsache, dass Brecharbeiten wiederkehrend nach Rückkehr der Anlage durchgeführt wurden, bewirkt nicht die Qualifikation der Anlage... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §62 Abs2a
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist „offenkundig" nach § 62 Abs. 2a AWG 2002 im Sinne seiner Judikatur zu § 360 Abs. 3 GewO 1994 zu verstehen, da sich aus den Materialien (1147 BlgNR XXII. GP 18) ergibt, dass § 62 Abs. 2a bis 2c AWG 2002 d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §79 Abs1 Z9
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 7 Z 2 AWG 2002 iVm. § 53 Abs. 1 AWG 2002 kann jedenfalls nicht von einer mobilen Behandlungsanlage gesprochen werden, wenn der Betrieb dieser Anlage an einem Standort durchgehend mehr als sechs Monate erfolgt. Demgegenüber liegt jedoch eine mob... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §79 Abs1 Z9
Rechtssatz: Es war zutreffend, die GmbH als Betreiber des mobilen Brechers – wenngleich dieser zum damaligen Zeitpunkt nicht in deren Eigentum stand – zu qualifizieren, weil diese Gesellschaft sowohl die Sachherrschaft über den Brecher inne hatte als auch diesen mit eig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §79 Abs1 Z9
Rechtssatz: Der bloße Wille, Behandlungsmaßnahmen mit einer mobilen Anlage an einem Standort planmäßig wiederkehrend durchzuführen, oder die Tatsache, dass Brecharbeiten wiederkehrend nach Rückkehr der Anlage durchgeführt wurden, bewirkt nicht die Qualifikation der Anla... mehr lesen...