IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde des HG, in ***, vertreten durch Gruböck & Lentschig, Rechtsanwälte in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 13. Oktober 2016, Zl. BNS2-V-16 58040/5, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde w... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.01.2018 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §52AWG 2002 §53AWG 2002 §64
Rechtssatz: Es kann nicht von einer mobilen Behandlungsanlage gesprochen werden, wenn der Betrieb dieser Anlage an einem Standort durchgehend mehr als sechs Monate erfolgt. Demgegenüber liegt jedoch eine mobile Behandlungsanlage im Sinne des Gesetzes vor, wenn die Anlage zwar immer wieder zum selben Standort zu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 19.01.2018 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §52AWG 2002 §53AWG 2002 §64
Rechtssatz: Im AWG 2002 – so auch in § 64 leg. cit. – wird der Begriff „Inhaber“ für diejenige Person verwendet, welche die Sachherrschaft über die Sache hat. Als Inhaber einer Anlage gilt in erster Linie der Betreiber einer Anlage und, sofern diese nicht betrieben wird, die Person, die die Sachherrschaft hat (... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.01.2018 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §52AWG 2002 §53AWG 2002 §64
Rechtssatz: Die Frage, ob nach einem „Zurückkehren“ der mobilen Anlage die Sechs-Monate-Frist von Neuem zu laufen beginnt, ist grundsätzlich zu bejahen, will man der Bestimmung des § 52 AWG 2002 nicht in einem großen Umfang den Anwendungsbereich nehmen. Für diese Sichtweise sprechen im Ergebnis auch die Materia... mehr lesen...