Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.05.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §37 Abs3AWG 2002 §39 Abs1 Z4AWG 2002 §48 Abs1
Rechtssatz: Eine (hier: undatierte) Zustimmungserklärung iSd § 39 Abs 1 Z 4 AWG 2002 entfaltet schon aufgrund des Wortlautes des § 48 Abs 1 AWG 2002 grundsätzlich keine unbefristete Geltung, sondern ist auf das jeweils bewilligte Projekt beschränkt. Schlagworte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, vertreten durch die B Rechtsanwälte KG, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 01. Juni 2016, Zl. ***, betreffend Zurückweisung des Antrags vom 17. Juni 2014 auf abfallrechtliche Genehmigung eines Lagerplatzes für Recyclingmaterial und der Errichtung einer Lagerfläche für ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.05.2018 Norm: AWG 2002 §37AWG 2002 §39 Abs1AVG 1991 §13 Abs3
Rechtssatz: In einem Verbesserungsauftrag gemäß § 13 Abs. 3 AVG hat die Behörde konkret und unmissverständlich anzugeben, welche vom Gesetz geforderten Eigenschaften dem Anbringen fehlen (vgl. etwa VwGH 2013/12/0079, mwN). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verfahrensrecht; V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.05.2018 Norm: AWG 2002 §37AWG 2002 §39 Abs1AVG 1991 §13 Abs3
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache der Behörde, ein Amtssachverständigengutachten, das das Fehlen von Unterlagen konstatiert, zu analysieren und – erforderlichenfalls mit Hilfe des Amtssachverständigen – daraus einen dem Gutachten anzuschließenden Katalog zu erstellen, a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.05.2018 Norm: AWG 2002 §37AWG 2002 §39 Abs1AVG 1991 §13 Abs3
Rechtssatz: Die von der Behörde gemäß § 13 Abs. 3 AVG gesetzte Frist zur Verbesserung des Antrags kann verlängert werden (vgl. Hengstschläger/Leeb, AVG § 13 Rz. 29 sowie § 33 Rz. 12, jeweils mwN). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verfahrensrecht; Verbesserung; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 11.05.2018 Norm: AWG 2002 §37AWG 2002 §39 Abs1AVG 1991 §13 Abs3
Rechtssatz: Ist eine behördliche Frist bereits abgelaufen, so kann sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes naturgemäß nicht mehr „verlängert“ werden; würde aber einer Partei eine schon abgelaufene – nicht gesetzlich festgelegte – Frist dennoch erstreckt, liegt – so der Verwaltungsgerichtshof – ke... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 11.05.2018 Norm: AWG 2002 §37AWG 2002 §39 Abs1AVG 1991 §13 Abs3
Rechtssatz: Sind einem Antrag auf Genehmigung nach § 37 AWG 2002 nicht die gemäß § 39 Abs. 1 AWG 2002 erforderlichen Angaben angeschlossen, hat die Behörde die Behebung dieses Formmangels gemäß § 13 Abs. 3 AVG zu veranlassen (vgl. hierzu etwa VwSlg. 18459 A/2012). Schlagworte Umweltr... mehr lesen...