Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990;AWG 2002;B-VG Art10 Abs1 Z12;
Rechtssatz: Mit 2.11.2002 ist das AWG 2002 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der Bundesgesetzgeber in wesentlich größerem Umfang als im Vorgängergesetz, dem AWG 1990, von seiner Bedarfsgesetzgebungskompetenz nach Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG ("Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle, hin... mehr lesen...
Mit Ansuchen der Beshwerdeführerin vom 21. September 1992 wurde die Erteilung der Bewilligung zur Auffüllung einer bestehenden Schottergrube auf den Grundstücken Nr. 329, 330, 331, KG X, beantragt. Zweck des Vorhabens sei einerseits die Auffüllung der bestehenden Schottergrube gemäß beiliegendem Auffüllungsplan und andererseits die nachträgliche landwirtschaftliche Nutzung des verfüllten Areals. Nach dem Auffüllungsplan erfolgt die Schüttung in Lagen von ca. 4 m Höhe. Die Zufuhr des ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §13;AWG 1990 §2 Abs11;AWG 1990 §29 Abs1;
Rechtssatz: Um eine Deponie handelt es sich gemäß § 2 Abs 11 AWG 1990 nicht nur dann, wenn eine Anlage zur langfristigen Ablagerung von Abfällen (sozusagen eigens) errichtet wurde, sondern auch dann, wenn eine (sozusagen vorhandene) Anlage zur langfristigen Ablagerung von Abfällen verwendet wird. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Jänner 1992 wurden der Beschwerdeführerin "als Transporteur", gestützt auf "§ 32 i.V.m. § 17 und § 20 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz - AWG", folgende Maßnahmen vorgeschrieben: "Die PCB-hältigen Transformatorenöle und polychlorierten Biphenyle (Schlüsselnummer 54 107 der ÖNORM S 2101), die sich in den gebrauchten Transformatoren und Kondensatoren in dem auf Gleis 211 des Südbahnhofes-Frachtenbahnhof abgestellten zweiachsigen Güterwagg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991 §2 Abs1;AWG 1990 §13;AWG 1990 §14;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §19;AWG 1990 §38;B-VG Art18 Abs2;SAG §3 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das AWG 1990 enthält im Gegensatz zum SAG keine Definition des Begriffes des Abfallbesitzers. Es kann daher eine Einschränkung dieses Begriffes, wie er positivr... mehr lesen...