Entscheidungen zu § 11 Abs. 7 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/10 96/07/0246

Die Beschwerdeführer beantragten die "Entbindung von der Verpflichtung zur Leistung des Abfallbeseitigungsentgelts". Mit Bescheid vom 30. November 1995 wies der Obmann des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung im Verwaltungsbezirk B (im folgenden: Gemeindeverband) den Antrag unter Berufung auf die §§ 69, 92 und 183 der Niederösterreichischen Abgabenordnung 1977, LGBl. Nr. 3400-0 und § 27 Abs. 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0, zurück. In der B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1997

RS Vwgh 1997/6/10 96/07/0246

Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §11 Abs7;AWG NÖ 1992 §26 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs 7 NÖ AWG 1992 ist, daß es sich um ein Grundstück handelt, auf dem sich kein Wohngebäude befindet. Der Wortlaut des § 11 Abs 7 NÖ AWG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/14 97/07/0032

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Verbandsobmannes des Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gänserndorf (Gemeindeverband) vom 13. Dezember 1995 wurde die Anzahl der Müllbehälter für die Liegenschaft der Beschwerdeführerin mit einer Restmülltonne zu 120 l und einer Altpapiertonne zu 240 l festgesetzt, wobei für die Abfuhr der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1997

RS Vwgh 1997/5/14 97/07/0032

Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §11 Abs6;AWG NÖ 1992 §11 Abs7;
Rechtssatz: Zwischen § 11 Abs 6 und 7 NÖ AWG 1992 besteht zwar ein enger sachlicher Zusammenhang insofern, als bei Vorliegen einer Ausnahmebewilligung nach § 11 Abs 7 NÖ AWG 1992 die Festsetzung von Anz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1997

RS Vwgh 1997/5/14 97/07/0032

Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AWG NÖ 1992 §11 Abs6;AWG NÖ 1992 §11 Abs7;
Rechtssatz: Die zur Entscheidung über eine Berufung gegen einen nach § 11 Abs 6 NÖ AWG 1992 erlassenen Bescheid zuständige Behörde ist nicht zuständig, über einen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1997

RS Vwgh 1997/5/14 97/07/0032

Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §11 Abs6;AWG NÖ 1992 §11 Abs7;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Bescheides über die Anzahl und Größe der aufzustellenden Müllbehälter steht einer nachfolgenden Ausnahmebewilligung nach § 11 Abs 7 NÖ AWG 1992 nicht entgegen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1997

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