Index
L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG NÖ 1992 §11 Abs6;Rechtssatz
Das Vorliegen eines Bescheides über die Anzahl und Größe der aufzustellenden Müllbehälter steht einer nachfolgenden Ausnahmebewilligung nach § 11 Abs 7 NÖ AWG 1992 nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070032.X02Im RIS seit
07.06.2001