RS Vwgh 1997/5/14 97/07/0032

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Veröffentlicht am 14.05.1997
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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich

Norm

AWG NÖ 1992 §11 Abs6;
AWG NÖ 1992 §11 Abs7;

Rechtssatz

Das Vorliegen eines Bescheides über die Anzahl und Größe der aufzustellenden Müllbehälter steht einer nachfolgenden Ausnahmebewilligung nach § 11 Abs 7 NÖ AWG 1992 nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070032.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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