Norm: ASGG §71 Abs2ASVG §367 Abs1
Rechtssatz: Als unwiderruflich anerkannt im Sinn des § 71 Abs 2 Satz 2 ASGG gilt (nur) die im
Spruch: eines Bescheids des zuständigen Unfallversicherungsträgers gemäß § 367 Abs 1 Satz 2 ASVG (hier: iVm § 182 Z 3 BSVG) enthaltene Feststellung, dass eine bestimmte Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 4. 8. 2000 im Rahmen seiner Beschäftigung in einer Rahmen- und Leistenfabrik einen Unfall, als er mit dem linken Mittelfinger in das rotierende Sägeblatt einer Kreissäge geriet. Beim Kläger besteht nun ein Teilverlust des linken Mittelfingers auf Höhe der Gelenksrolle des Mittelfingermittelgliedes mit guter Weichteildeckung. Aus medizinischer Sicht bedingt diese Verletzung eine vorübergehende Minderung der Erwerbsfähigkeit im Ausmaß von 20 v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 9. 2. 1999 in Ausübung des Dienstsportes beim Aufwärmen durch ein Circletraining vom Sprungbock und zog sich dabei eine Prellung der Lendenwirbelsäule zu. Die beklagte Partei sprach mit Bescheid vom 12. 4. 2000 aus, dass die aus Anlass des Dienstunfalles vom 9. 2. 1999 als Gesamtvergütung im Ausmaß von zuletzt 20 vH der Vollrente bis 30. 11. 1999 gewährte vorläufige Versehrtenrente nicht weitergewährt werde, weil die durch die Unfallf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beim Kläger traten nach einem am 16. 3. 1999 erlittenen Verkehrsunfall cervikale Schmerzen, Kopfschmerzen und eine Verstärkung von lumbalen Schmerzen auf. Es erfolgte eine stationäre Aufnahme des Klägers im März 1999. Nach der Entlassung wurde eine konservative Schmerzbehandlung mit Analgetika-Infusionen für 10 Tage vorgenommen. Auch im Zuge weiterer medizinischer Behandlungen zeigte sich kaum eine Besserung der Schmerzsymptomatik und die Entlassung des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.1.1939 geborene Klägerin erlitt am 27.1.1993 einen Arbeitsunfall, bei dem sie sich einen Außenknöchelbruch links zuzog. Mit Bescheid vom 14.4.1994 wurde ihr ab 29.7.1993 eine vorläufige Versehrtenrente von 100 vH und ab 30.8.1993 eine solche von 20 vH zuerkannt. Ihrem dagegen erhobenen, auf eine höhere Rente gerichteten Klagebegehren wurde nicht Folge gegeben: Das Erstgericht sprach ihr mit rechtskräftigem Urteil vom 21.9.1994 (17 Cgs 196/94b) ab 30.8.1993 e... mehr lesen...
Norm: ASGG idF ASGGNov 1994 §71 Abs2ASVG §183 Abs1
Rechtssatz: Ein rechtskräftiges Urteil ist dann keine taugliche Ausgangsbasis für die Prüfung einer Änderung der Verhältnisse nach § 183 Abs 1 ASVG, wenn Grundlage dieser Entscheidung nicht das in diesem Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten, sondern die gesetzliche Anordnung des § 71 Abs 2 ASGG idF der ASGGNov 1994 war. In diesem Fall darf bei Prüfung einer wesentlichen Änderung der ... mehr lesen...
Norm: ASGG §71 Abs2
Rechtssatz: Bei der Anerkenntnisfiktion des § 71 Abs 2 ASGG handelt es sich um ein aus dem (außer Kraft getretenen) Bescheid "mutiertes" Anerkenntnis; wenn der Bescheid selbst nicht nur klagegemäß, sondern rechtsfolgengemäß "aus den Angeln gehoben" wird, ist es nur schwer einsichtig, dass die in einem solchen Bescheid angeordnete Rechtsfolge via Anerkenntnisfiktion mit einer höheren Bestandkraft ausgestattet würde als der vo... mehr lesen...
Norm: ASGG idF ASGGNov 1994 §71 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Soweit § 71 Abs 2 Satz 1 ASGG idF der ASGG-Novelle 1994 vorsieht, dass die Leistungsverpflichtung, die dem durch die Klage außer Kraft getretenen Bescheid entspricht, als vom Versicherungsträger unwiderruflich anerkannt anzusehen ist, ist im (nach Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen durch den Obersten Gerichtshof) fortzusetzenden Verfahren auf dieses Verschlechterungsverbot (Verbot der r... mehr lesen...
Norm: ASGG §71 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 71 Abs 2 ASGG ordnet nur die Zahlungspflicht des Sozialversicherungsträgers trotz Außerkrafttretens des Bescheides an. Sie bildet keine Grundlage für eine Entscheidung des Gerichtes. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 184/93 Veröff: SZ 66/154 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §71 Abs2ASVG §99 Abs1aGSVG §67 Abs1
Rechtssatz: Die nachträgliche Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zur Zeit der Zuerkennung nicht vorhanden waren, rechtfertigt die Entziehung der Leistung nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 63/87 Entscheidungstext OGH 08.09.1987 10 ObS 63/87 Veröff: SZ 60/170 = SSV-NF 1/27 ... mehr lesen...