Norm
ASGG §71 Abs2Rechtssatz
Die nachträgliche Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zur Zeit der Zuerkennung nicht vorhanden waren, rechtfertigt die Entziehung der Leistung nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083941Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022