Entscheidungsgründe: Die Klägerin brachte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin zu 18 Cga 321/97z des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Klage auf Zahlung von S 253.445,20 sA ein; in der für den 16. 12. 1997 anberaumten mündlichen Streitverhandlung erging ein klagestattgebendes Versäumungsurteil. Dabei wurde der Klägerin ein Kostenbetrag von S 21.792,80 zugesprochen unter anderem der doppelte Einheitssatz von 100 % für die Klage. Gegen dieses Versäumungsurteil wurde von der bek... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligato... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ArbGerG §17 Abs1ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 6 RATG sollte nach den Materialien im rechtsanwaltlichen Honorarrecht insgesamt ein gewisser Ausgleich für die Zurückdrängung der ersten Tagsatzung geschaffen werden. Der Absicht des Gesetzgebers entsprach es, nur für die zwei neuen Zurückdrängungsfälle (§ 448 ZPO; § 243 Abs 4 ZPO), nicht aber auch für die schon ... mehr lesen...
Begründung: In der Mahnklage bezeichnete der Kläger die beklagte Partei mit "G*****". Er begehrte S 32.489,05 brutto abzüglich S 8.000,-- netto s. A. an offenen Gehaltsforderungen, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Überstunden und Urlaubsabfindung. Das Erstgericht erließ daraufhin am 25. März 1998 einen Zahlungsbefehl laut Klage. Am 18.11.1998 beantragte der Kläger, den Wortlaut der beklagten Partei im Zahlungsbefehl auf "S*****" zu berichtigen. Er habe in der Klage se... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs1ASGG §56ASGG §11 Abs1ASGG §11a Abs2GOG §37 Abs1ZPO §35 Abs5
Rechtssatz: Die Entscheidung über einen Antrag auf Parteienänderung ist auch im Mahnverfahren, weil im Ausnahmekatalog nicht enthalten (§ 37 Abs.1 GOG), durch einen Senat des Erstgerichtes gemäß § 11 Abs.1 ASGG zu fällen (vgl. RS 0105961). Entscheidungstexte 7 Ra 13/99d Entscheidungstext OLG Wien 11.02.... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §227ASGG §56ZPO §448RATG §22
Rechtssatz: Es sind nur der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienliche notwendige Kosten zu ersetzen. Gesonderte Klagen sind demnach nicht zu honorieren, weil sie nicht diesen Kriterien entsprechen. Trotz der Bestimmungen der §§ 56 ASGG, 448 ZPO ist eine gemeinsame Erhebung des Leistungsbegehren und des Begehrens auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses notwendig und können für die mit gesonderter... mehr lesen...