Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch für Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst b... mehr lesen...
Norm: ASGG §54AVRAG §3 Abs6
Rechtssatz: Die Einbringung einer Feststellungsklage nach § 3 Abs 6 AVRAG ist noch vor dem Betriebsübergang durch den Veräußerer?Betriebsrat möglich. Dass in weiterer Folge der Betriebsübergang eintritt und die Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, ändert nichts an der Aktivlegitimation für das Verfahren nach § 54 Abs 1 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObA 41/10b ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Paul Kunsky und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** S*****, vertreten durch Dr. Peter Döller, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Österreichisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die von der klagenden Partei eingebrachte Replik zur Revisionsbeantwortung der beklagten Partei ist im Gesetz nicht vorgesehen (RIS-Justiz RS0041666 [T 38, T 49]) und widerspricht dem auch im Revisionsverfahren geltenden Einmaligkeitsprinzip (RIS-Justiz RS0102887; RS0036673). Zu 2.: Mit dem Poststrukturgesetz BGBl 1996/201 (PTSG) wurde die vorher als Teil der Bundesverwaltung organisierte und in zahlreichen Bereichen des Post- und Fernmeldewesens mit Ho... mehr lesen...
Norm: ASGG §54PTSG allg
Rechtssatz: Durch die gesellschaftsrechtliche Abspaltung des Postautobetriebes und Einbringung desselben in die neu gegründete Postbus AG ging der beklagten Partei (Österreichische PostAG) die Möglichkeit verloren, den bei ihr beschäftigten Personen kostenlose Mitnahme zu bieten, weil sie nunmehr über keinen Postautoliniendienst mehr verfügte. Die Freifahrtberechtigung ging daher entschädigungslos verloren. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erhob folgende Klagebegehren: Es werde zwischen der klagenden und den beklagten Parteien festgestellt, dass die erstbeklagte Partei schuldig ist, der durch die klagende Partei vertretenen Arbeitnehmerschaft, in eventu: den (ehemaligen) Auslandsmonteuren der erstbeklagten Partei, in eventu: der zweitbeklagten Partei) Zug um Zug... den Betrag von S 3,665.037,40 sA zu übergeben (zu zahlen), in eventu: es werde festgestellt, dass die zweitb... mehr lesen...
Norm: ASGG §50ASGG §53ASGG §54
Rechtssatz: Parteifähigkeit des BR aber keine des BR- und ZBR-Fonds § 34 ArbVG. Über ganz Österreich vazierender Betrieb kein Betrieb iS § 34 ArbVG. Entscheidungstexte 7 Ra 170/96p Entscheidungstext OLG Wien 27.07.1998 7 Ra 170/96p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000254 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger stehen in einem aufrechten Dienstverhältnis zur beklagten Partei. Der Erstkläger ist überdies Mitglied des Betriebsrates des darstellenden und künstlerischen Personals der Wiener Staatsoper. Mit Note des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 23.8.1993 wurde über Antrag des Österreichischen Bundestheaterverbandes die Halle 31 des Wiener Messegeländes für die Zeiträume von 7.9.1993 bis 17.10.1993 und vom 6.11.1993 bis 13.12.1993 zum Zwecke de... mehr lesen...
Norm: ASGG §53 Abs1ASGG §54
Rechtssatz: Die Personalvertretung einer Gemeinde ist Organ der Arbeitnehmerschaft der Gemeinde im Sinne des § 53 Abs 1 ASGG und zur Erhebung einer Klage gemäß § 54 Abs 1 ASGG in Angelegenheiten, die Vertragsbedienstete betreffen, legitimiert. Entscheidungstexte 9 ObA 251/89 Entscheidungstext OGH 27.09.1989 9 ObA 251/89 Veröff: JBl 1990,534 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit dem Jahr 1945 wurde allen weiblichen Vertragsbediensteten der beklagten Partei monatlich ein "Wirtschaftstag" (Freizeit unter Aufrechterhaltung der vollen Bezüge) gewährt. Bei der beklagten Partei sind derzeit 4 weibliche Vertragsbedienstete beschäftigt. Renate H*** wurde 1972, Gertrude F*** 1977 und Beatrix E*** 1981 eingestellt. In allen Aufnahmegesprächen wurde vom damaligen Bürgermeister Johann H*** ausdrücklich auf den Wirtschaftstag hingewiesen. All... mehr lesen...
Norm: ASGG §54
Rechtssatz: Der mit der Schaffung des § 54 ASGG verfolgte Gesetzeszweck, durch die Testverfahren eine streitvermindernde Wirkung auf die Ansprüche der betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen, trifft ganz besonders auch für die Klärung von Streitfragen zu, die betriebliche Ruhegeldzahlungen an ehemalige Arbeitnehmer betreffen; es entspricht daher der Absicht des Gesetzgebers, das besondere Feststellungsverfahren auch ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter (9 Ob A 507/88 ua). Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinne de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die ihm schon vor dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes zuerkannte Kollektivvertragsfähigkeit ist weiterhin aufrecht (vgl. Floretta in Floretta-Strasser, ArbVG § 165 Erl 2.1 lit a; 9 Ob A 507/88 ua). Beide Parteien sin... mehr lesen...
Norm: ASGG §54
Rechtssatz: Fragen der Verschuldensbeurteilung (insbesondere der Verschuldensteilung) sind nur in Ausnahmsfällen für ein Feststellungsverfahren geeignet. Entscheidungstexte 9 ObA 514/88 Entscheidungstext OGH 14.09.1988 9 ObA 514/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085563 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin ist gemäß § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter. Beide Parteien sind daher iS ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54
Rechtssatz: Es wird festgestellt, daß Überstunden, die von Radar-Flugverkehrskontrolloren beim Bundesamt für Zivilluftfahrt im Schichtdienst geleistet werden und die nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages für die BAZ-Bediensteten zu entschädigen sind, nach Maßgabe des Art VI des KollV abzugelten sind und hiebei jeweils ein einhundertsiebenundfünfzigstel des dem betreffenden Dienstnehmer zustehenden Gehaltes nach Anhang I de... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist gemäß § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die ihm schon vor dem 1. Juli 1974 zuerkannte Kollektivvertragsfähigkeit besteht gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter (Floretta-Strasser ArbVG 1025 f). Beide Teile sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des beso... mehr lesen...
Norm: ASGG §54
Rechtssatz: Das über die Feststellungsklage im Sinne des § 54 Abs 1 ergehende Urteil wirkt nur zwischen den Prozessparteien, also zwischen den parteifähigen Organen der Arbeitnehmerschaft und dem Arbeitgeber; es wirkt hingegen nicht (auch) zum Vorteil oder zum Nachteil der berechtigten Arbeitnehmer (keine erweiterte Rechtskraftwirkung). Diese erwerben daher auf Grund des über die Feststellungsklage ergehenden Urteils keinen Anspr... mehr lesen...
Norm: ASGG §54
Rechtssatz: Auch im Sinne des § 54 ASGG setzt das Vorliegen eines rechtlichen Interesses voraus, dass das gegenständliche Rechtsverhältnis eine unmittelbare rechtliche (nicht bloß wirtschaftliche oder ideelle) Wirkung auf die Rechtsstellung des Klägers ausübt, dass ferner ein unmittelbarer Anlass zur Klageführung gegeben ist, dass sich das rechtliche Interesse unmittelbar aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergibt und tatsächlich... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ASGG §54
Rechtssatz: Die parteifähigen Organe der Arbeitnehmerschaft und damit der Betriebsrat (§ 53 Abs 1 ASGG) können die Feststellungsklage im Rahmen ihres Wirkungsbereiches erheben, also für die von ihnen vertretenen Arbeitnehmer. Daß die Klageberechtigung auf Angelegenheiten beschränkt wäre, die den Gegenstand einer zulässigen Betriebsvereinbarung bilden können, läßt sich aus dem Gesetz nicht entnehmen. E... mehr lesen...