Norm
ASGG §54Rechtssatz
Durch die gesellschaftsrechtliche Abspaltung des Postautobetriebes und Einbringung desselben in die neu gegründete Postbus AG ging der beklagten Partei (Österreichische PostAG) die Möglichkeit verloren, den bei ihr beschäftigten Personen kostenlose Mitnahme zu bieten, weil sie nunmehr über keinen Postautoliniendienst mehr verfügte. Die Freifahrtberechtigung ging daher entschädigungslos verloren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119394Dokumentnummer
JJR_20040915_OGH0002_009OBA00054_04P0000_001