Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karin M*****, vertreten durch Dr. Sebastian Mairhofer und Mag. Martha Gradl, Rechtsanwälte in Linz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** G*****, Angestellter, *****, vertreten durch die Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Paul Kunsky und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** T*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Walter Silbermayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb aufgrund eines im Juni 1996 abgeschlossenen Tankstellenvertrags ab 1. 7. 1996 eine Tankstelle der Beklagten. Er vertrieb in deren Namen und auf deren Rechnung Treibstoffe unter dem Markennamen „Jet“ und erbrachte Dienstleistungen der Autowäsche. Daneben betrieb er auf der Tankstelle auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auch noch einen Tankstellenshop. Mit Schreiben vom 24. 7. 2006 kündigte die Beklagte nach zehnjähriger Tätigkeit das beste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** B*****, Krankenschwester, *****, vertreten durch die Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Guntmar Oliver R*****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer und Dr. Christoph Orgler, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Landesmuseum J*****, vertr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KommR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Semsa O*****, Küchenhilfe, *****, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten seit August 2000 als Leiter des Marketings und des Vertriebes tätig. Seine Gehälter wurden von der Beklagten abgerechnet und auch bezahlt. Sie meldete ihn auch als Angestellter bei der Gebietskrankenkasse an. Die Beklagte gehört zu einem deutschen Konzern und ist die "Enkelin" (100 %ige Tochtergesellschaft einer 100 %igen Tochtergesellschaft) einer deutschen Firma die den gleichen Firmenwortlaut hat, jedoch noch die Beifügung "& Co ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. 5. 1989 bis 31. 5. 1994 bei der erstbeklagten Partei als Pilot, zuletzt im Rang eines Flugkapitäns, beschäftigt. Per 1. 6. 1994 ging sein Dienstverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf die zweitbeklagte Partei über (9 ObA 97/02h). Der Kläger war vom 17. 5. 1989 bis 31. 5. 1994 bei der erstbeklagten Partei als Pilot, zuletzt im Rang eines Flugkapitäns, beschäftigt. Per 1. 6. 1994 ging sein Dienstverhältnis gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG auf di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Firmenwortlaut der Beklagten wurde von zuletzt "P***** GmbH" auf "P***** G***** GmbH" geändert (FN ***** Handelsgericht Wien). Die Parteibezeichnung der Beklagten ist daher in diesem Sinne im Urteilskopf zu berichtigen (§ 235 Abs 5 ZPO). Der Kläger wird mit seinem in der Revision enthaltenen "verfahrensrechtlichen Antrag" (S 3d Revision ON 93) auf diese Berichtigung verwiesen. Die Vorinstanzen haben zurecht die Berechtigung der Entlassung des Klägers vom 9.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 10. 1991 bis zu ihrem Austritt am 30. 11. 1997 bei einer GmbH beschäftigt, an welcher sie mit einer Stammeinlage von S 187.500, somit mit 25 % des Stammkapitals, beteiligt war. Geschäftsführer und Mitgesellschafter zu ebenfalls 25 % war ihr Ehemann. Das Dienstverhältnis der Klägerin endete durch Austritt. Mit Beschluss vom 8. 4. 1998 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der Antrag auf Konkurseröffnung wurde vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Entgegen den Behauptungen der Rechtsmittelwerberin kann sich die Entscheidung des Berufungsgerichtes auf oberstgerichtliche Rechtsprechung berufen. Sowohl nach § 292e EO idF Nov 1991 als auch nach der insoweit gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 10 LPfG hat sowohl die Lohnforderung des Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin aus einem Arbeitsverhältnis als auch die vom Gesetzgeber im Verhältnis der betreibenden P... mehr lesen...
Norm: ASGG §49aUGB §456
Rechtssatz: Allein der Umstand, dass sich der Schuldner auf unzutreffende Tatsachenbehauptungen stützt, kann an dem Anspruch auf Zinsen nach § 49a ASGG erster Satz nichts ändern. Entscheidungstexte 8 ObA 306/01k Entscheidungstext OGH 20.12.2001 8 ObA 306/01k 8 ObA 208/02z Entscheidungstext OGH 07.11.2002 8 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung ebenso zutreffend verneint wie es den Anspruch der Klägerin auf Schadenersatz wegen fristwidriger Kündigung und auf die Zinsen nach § 49a ASGG zutreffend bejaht hat. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 20. 2. 1984 bis 8. 3. 1996 im Tischlereibetrieb des Helmut W***** als Arbeiter beschäftigt und verdiente zuletzt monatlich S 17.000,-- brutto (14 x jährlich). Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 23. 4. 1997, AZ 33 Cga 97/96, das dem Klagevertreter am 27. 6. 1997 zugestellt wurde, wurde das Begehren des Klägers auf Bezahlung einer gesetzlichen Abfertigung von S 78.469,52 brutto samt 4, 5 % ... mehr lesen...
Norm: ASGG §49aIESG §1aIESG nF §3 Abs2IESG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Insolvenz-Ausfallgeld gebührt auch für Zinsen für nach § 1a IESG gesicherte Ansprüche auf Abfertigung in dem in § 3 Abs 2 Z 2 (nunmehr § 3 Abs 2) IESG genannten Ausmaß, wobei sich die Frist nach § 1a Abs 3 Z 3 IESG richtet. Liegt den Zinsen nach § 3 Abs 2 Z 2 (nunmehr § 3 Abs 2) IESG kein originärer Anspruch gegen den Arbeitgeber zugrunde, kommt eine Anwendung des § 49a ASGG nich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 15. 1. 1986 bis 8. 3. 1996 im Tischlereibetrieb des Helmut W***** als Arbeiter beschäftigt, zuletzt gegen einen 14 x jährlich auszahlbaren Lohn von S 18.000,-- monatlich brutto. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Mit rechtskräftig gewordenem Urteil des Erstgerichts vom 23. 1. 1997, 34 Cga 88/96s, das dem Klagevertreter am 28. 2. 1997 zugestellt wurde, wurde das Begehren des Klägers auf Bezahlung seiner gesetzlichen Abfert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Soweit dies für das Revisionsverfahren noch von Interesse ist, steht folgender Sachverhalt fest: Der Kläger war beim Rechtsanwalt Dr. I***** vom 1. 4. 1982 bis 4. 4. 1995 angestellt, wobei er zuletzt bei der Gebietskrankenkasse mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 20.100,-- gemeldet war. Daneben erhielt er zuletzt S 25.000,-- netto. Am 4. 4. 1995 trat er infolge Nichtbezahlung seiner Bezüge vorzeitig aus. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Dr. I... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333ASGG §49a
Rechtssatz: Auch aus dem Bruttobetrag können Zinsen begehrt werden, die sich dann auf den sich jeweils ergebenden Nettobetrag beziehen. Entscheidungstexte 8 ObA 217/97p Entscheidungstext OGH 11.12.1997 8 ObA 217/97p 9 ObA 5/07m Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 5/07m Auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Norm: ASGG §39 Abs1ASGG §49aASGG §61ZPO §512
Rechtssatz: Im Verfahren über Arbeitsrechtssachen besteht wegen einiger Verfahrensbesonderheiten unsoweniger ein Bedürfnis nach einer Sanktion im Sinne des § 512 ZPO, da das Gesetz zusätzliche Handhabung bietet, eine rasche Entscheidung zu gewährleisten. Für die Anwendung der Bestimmung des § 512 ZPO bleibt somit umsoweniger Raum. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...