Norm: ASGG idF BGBl 1994/624 §45 Abs3ASGG §45 Abs4
Rechtssatz: In einem Verfahren über vertragliche Ruhegenüsse darf der Rekurs gemäß § 45 Abs 4 ASGG zwar auch bei Fehlen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG für zulässig erklärt werden; dies ändert jedoch nichts daran, daß gegen einen Aufhebungsbeschluß Rekurs nur dann erhoben werden kann, wenn ihn das Berufungsgericht für zulässig erklärt hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §45 Abs4ASGG §46 Abs3ASGG §65 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Als Verfahren über wiederkehrende Leistungen gelten auch solche auf Feststellung nach § 65 Abs 2 Satz 2 ASGG. Entscheidungstexte 10 ObS 175/90 Entscheidungstext OGH 25.09.1990 10 ObS 175/90 Veröff: SSV-NF 4/112 10 ObS 137/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 10 ObS... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs4ASGG §45 Abs4ASGG §46 Abs3
Rechtssatz: Der gemäß § 135 Abs 4 ASVG im Falle der Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung zu gewährende Ersatz der Reisekosten (Fahrtkosten) ist schon begrifflich keine wiederkehrende Leistung im Sinne des § 45 Abs 4 ASGG (§46 Abs3 ASGG) und wird dies auch nicht dadurch, daß in einem Antrag bzw in einer Klage der Ersatz für mehrere solcher Fahr... mehr lesen...
Norm: ASGG §45 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 45 Abs 4 ASGG, welche an die Stelle der §§ 519 Abs 2 erster Satz und 527 Abs 2 letzter Satz ZPO getreten sind, gelten auch für Aufhebungsbeschlüsse der Rekursgerichte. Dies ergibt sich aus der Erstreckung der Geltung der Vorschriften des § 45 Abs 4 ASGG über den Rechtskraftvorbehalt auf die Bestimmung des für Rekursgerichte geltenden § 527 Abs 2 erster Satz ZPO. Entschei... mehr lesen...
Norm: ASGG §45 Abs4
Rechtssatz: Die Anbringung eines Rechtskraftvorbehaltes nach § 519 Abs 1 Z 3 ZPO (§ 45 Abs 4 ASGG) ist nicht nur bei Aufhebung des Ersturteils nach § 496 Abs 1 Z 3 ZPO zulässig, sondern auch bei Verfahrensmängeln nach § 496 Abs 1 Z 2 ZPO und wegen eines Nichtigkeitsgrundes. Auch in solchen Fällen kann daher der Aufhebungsbeschluß nur dann angefochten werden, wenn das Berufungsgericht in diesem Beschluß gemäß § 519 Abs 1 Z 3 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §45 Abs4
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 45 Abs 4 ASGG ist zu erschließen, daß ein Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes - vom Fall des § 519 Abs 1 Z 2 ZPO abgesehen - nur dann angefochten werden kann, wenn das Berufungsgericht einen Rechtskraftvorbehalt in seinen Beschluß aufnimmt. Die Verweigerung des Rechtskraftvorbehaltes kann gemäß § 479 Abs 1 letzter Satz ZPO nicht angefochten werden. Entscheidungst... mehr lesen...