Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger brachte am 8. 10. 1999 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eine Klage auf Zahlung von Insolvenzausfallgeld in Höhe von S 68.607,--, in eventu auf Feststellung des Bestehens dieses Anspruches ein und bekämpft damit den Bescheid des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen Wien, Niederösterreich und Burgenland. Hiezu führt er aus, dass er seit 9. 11. 1998 als LKW-Fahrer bei der Firma W***** BV mi... mehr lesen...
Norm: JN §28ASGG §38
Rechtssatz: Ist im Falle der Unzuständigkeit des in Arbeits- und Sozialrechtssachen angerufenen Gerichtes kein anderes örtlich zuständiges Gericht feststellbar, so ist entweder dem zur Überweisung verpflichteten Gericht ein Antragsrecht an den Obersten Gerichtshof zur Ordination einzuräumen oder der Oberste Gerichtshof nach Vorlage des Aktes durch dieses Gericht als zur amtswegigen Ordination verpflichtet anzusehen. ... mehr lesen...
Norm: ASGG §38ZPO §261EO §301
Rechtssatz: Soweit in der Drittschuldnerklage die überwiesene Gehaltsforderung des Verpflichteten geltend gemacht wird, sind die Arbeitsgerichte zuständig. Nur der Schadenersatzanspruch nach § 301 Abs.3 EO gehört vor die allgemeinen Zivilgerichte. Die Überweisungsbestimmung des § 38 Abs.2 ASGG ist immer dann anzuwenden, wenn ein zur Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit berufenes Gericht (etwa auch ein Bezirksge... mehr lesen...
Norm: ASGG §38
Rechtssatz: Aus dem engen Sachzusammenhang zwischen § 38 Abs 2 und § 38 Abs 4 ASGG ergibt sich, daß die letztgenannte Bestimmung nur zur Anwendung kommt, wenn die Überweisung gemäß § 38 Abs 2 ASGG erfolgt, wenn also der Ausspruch der Unzuständigkeit und die Überweisung mit der
Begründung: vorgenommen wird, daß das andere Gericht, an das überwiesen wird, als Arbeitsgericht und Sozialgericht zuständig ist; nur in diesem Fall kommt d... mehr lesen...